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Mindestzinssatz der beruflichen Vorsorge bleibt bei 1,25 Prozent

Summary:
Vorsorgeguthaben der beruflichen Vorsorge werden 2025 weiterhin zu mindestens 1,25 Prozent verzinst. Dieser Mindestzinssatz bleibt unverändert. Er gibt vor, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium mindestens verzinst werden muss.

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Vorsorgeguthaben der beruflichen Vorsorge werden 2025 weiterhin zu mindestens 1,25 Prozent verzinst. Dieser Mindestzinssatz bleibt unverändert. Er gibt vor, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium mindestens verzinst werden muss.
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