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Dem Zürcher Immobiliendienstleister Steiner wurde wie beantragt vom Bezirksgericht Zürich die provisorische Nachlassstundung bewilligt. Damit kann sie bis zum 7. Oktober nicht betrieben werden.
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Dem Zürcher Immobiliendienstleister Steiner wurde wie beantragt vom Bezirksgericht Zürich die provisorische Nachlassstundung bewilligt. Damit kann sie bis zum 7. Oktober nicht betrieben werden.
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