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up!stimmungen Kanton Zürich

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NEIN zur Anpassung von Grenzwerten in der Verfassung des Kantons ZürichWir empfehlen ein «Nein» zur Erhöhung der in Eigenkompetenz vom Regierungsrat möglichen Ausgaben. Jede staatliche Ausgabe benötigt Mittel, welche unter Androhung von Gewalt beschafft werden müssen. Zusatzausgaben – egal welcher Höhe – sollten somit zwingend erst durch die Betroffene Bevölkerung genehmigt werden müssen. Eine Erhöhung der Eigenkompetenz für den Regierungsrat ist ein Schritt in die Falsche Richtung.JA zur Änderung des Sozialhilfegesetz (SHG)Klare rechtliche Grundlage für Sozialdetektive Die Vorlage bezweckt eine Änderung des kantonalen Sozialhilfegesetzes. Diese legt die Bedingungen für die Observation von Sozialhilfebezüger durch Gemeindebehörden fest. Dabei ist künftig eine Observation

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NEIN zur Anpassung von Grenzwerten in der Verfassung des Kantons Zürich

Wir empfehlen ein «Nein» zur Erhöhung der in Eigenkompetenz vom Regierungsrat möglichen Ausgaben. Jede staatliche Ausgabe benötigt Mittel, welche unter Androhung von Gewalt beschafft werden müssen. Zusatzausgaben – egal welcher Höhe – sollten somit zwingend erst durch die Betroffene Bevölkerung genehmigt werden müssen. Eine Erhöhung der Eigenkompetenz für den Regierungsrat ist ein Schritt in die Falsche Richtung.

JA zur Änderung des Sozialhilfegesetz (SHG)
Klare rechtliche Grundlage für Sozialdetektive

Die Vorlage bezweckt eine Änderung des kantonalen Sozialhilfegesetzes. Diese legt die Bedingungen für die Observation von Sozialhilfebezüger durch Gemeindebehörden fest. Dabei ist künftig eine Observation möglich, wenn ein genügender Anfangsverdacht besteht und die Observation zudem vom Bezirksrat (Aufsichtsinstanz über Gemeindebehörden) genehmigt wurde.

up!ZH empfiehlt, die Vorlage anzunehmen. Wenn die Sozialhilfe leider eine Staatsaufgabe ist, braucht es auch wirksame Kontrollen zur Missbrauchsbekämpfung sowie Eigentumsschutz der übrigen Bürger. Zugleich gewährleistet die Pflicht zur Genehmigung durch den Bezirksrat, dass die rechtsstaatlichen Prinzipien eingehalten und nicht willkürliche Bespitzelungen angeordnet werden. All das ist ein guter Ausgleich der verschiedenen Interessen der Bürger in der Zivilgesellschaft, der auch den Steuerzahler schützt.

NEIN zur kantonalen Volksinitiative und zum Gegenvorschlag
«Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben»
Die Stadt Zürich verzichtet seit 2016 auf Anordnung des Sicherheitsvorstehers Richard Wolff auf die Nennung der Nationalität in Medienmitteilungen. Die SVP will mit ihrer Initiative auf Kantonsebene die Stadt nun dazu zwingen, von dieser Praxis abzukehren und missachtet dadurch die Gemeindesouveränität. Die von den Initianten behauptete Transparenz ist zudem eine Scheintransparenz, da für die von der Polizei kontrollierten oder festgenommenen tatverdächtigen Personen regelmässig die Unschuldsvermutung gilt und Strafverfahren nicht selten eingestellt werden oder in einem Freispruch enden. up!ZH anerkennt, dass durchaus ein öffentliches Interesse an der Kenntnis der Nationalität von Delinquenten besteht, jedoch von verurteilten Straftätern und nicht von teilweise fälschlicherweise verdächtigten Personen. Kriminalstatistiken zur Nationalität von Straftätern gibt es jedoch bereits, die Initiative bewirkt keine Verbesserung der Informationslage und missachtet die Gemeindeautonomie der Stadt Zürich, weshalb wir diese ablehnen.

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