NEIN zur Anpassung von Grenzwerten in der Verfassung des Kantons ZürichWir empfehlen ein «Nein» zur Erhöhung der in Eigenkompetenz vom Regierungsrat möglichen Ausgaben. Jede staatliche Ausgabe benötigt Mittel, welche unter Androhung von Gewalt beschafft werden müssen. Zusatzausgaben – egal welcher Höhe – sollten somit zwingend erst durch die Betroffene Bevölkerung genehmigt werden müssen. Eine Erhöhung der Eigenkompetenz für den Regierungsrat ist ein Schritt in die Falsche Richtung.JA zur Änderung des Sozialhilfegesetz (SHG)Klare rechtliche Grundlage für Sozialdetektive Die Vorlage bezweckt eine Änderung des kantonalen Sozialhilfegesetzes. Diese legt die Bedingungen für die Observation von Sozialhilfebezüger durch Gemeindebehörden fest. Dabei ist künftig eine Observation
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Paul Steinmann considers the following as important: Abstimmungen & Wahlen, Aktuelles
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NEIN zur Anpassung von Grenzwerten in der Verfassung des Kantons Zürich
Wir empfehlen ein «Nein» zur Erhöhung der in Eigenkompetenz vom Regierungsrat möglichen Ausgaben. Jede staatliche Ausgabe benötigt Mittel, welche unter Androhung von Gewalt beschafft werden müssen. Zusatzausgaben – egal welcher Höhe – sollten somit zwingend erst durch die Betroffene Bevölkerung genehmigt werden müssen. Eine Erhöhung der Eigenkompetenz für den Regierungsrat ist ein Schritt in die Falsche Richtung.
JA zur Änderung des Sozialhilfegesetz (SHG)
Klare rechtliche Grundlage für Sozialdetektive
Die Vorlage bezweckt eine Änderung des kantonalen Sozialhilfegesetzes. Diese legt die Bedingungen für die Observation von Sozialhilfebezüger durch Gemeindebehörden fest. Dabei ist künftig eine Observation möglich, wenn ein genügender Anfangsverdacht besteht und die Observation zudem vom Bezirksrat (Aufsichtsinstanz über Gemeindebehörden) genehmigt wurde.
up!ZH empfiehlt, die Vorlage anzunehmen. Wenn die Sozialhilfe leider eine Staatsaufgabe ist, braucht es auch wirksame Kontrollen zur Missbrauchsbekämpfung sowie Eigentumsschutz der übrigen Bürger. Zugleich gewährleistet die Pflicht zur Genehmigung durch den Bezirksrat, dass die rechtsstaatlichen Prinzipien eingehalten und nicht willkürliche Bespitzelungen angeordnet werden. All das ist ein guter Ausgleich der verschiedenen Interessen der Bürger in der Zivilgesellschaft, der auch den Steuerzahler schützt.
NEIN zur kantonalen Volksinitiative und zum Gegenvorschlag
«Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben»
Die Stadt Zürich verzichtet seit 2016 auf Anordnung des
Sicherheitsvorstehers Richard Wolff auf die Nennung der Nationalität in
Medienmitteilungen. Die SVP will mit ihrer Initiative auf Kantonsebene
die Stadt nun dazu zwingen, von dieser Praxis abzukehren und missachtet
dadurch die Gemeindesouveränität. Die von den Initianten behauptete
Transparenz ist zudem eine Scheintransparenz, da für die von der Polizei
kontrollierten oder festgenommenen tatverdächtigen Personen regelmässig
die Unschuldsvermutung gilt und Strafverfahren nicht selten eingestellt
werden oder in einem Freispruch enden. up!ZH anerkennt, dass durchaus
ein öffentliches Interesse an der Kenntnis der Nationalität von
Delinquenten besteht, jedoch von verurteilten Straftätern und nicht von
teilweise fälschlicherweise verdächtigten Personen. Kriminalstatistiken
zur Nationalität von Straftätern gibt es jedoch bereits, die Initiative
bewirkt keine Verbesserung der Informationslage und missachtet die
Gemeindeautonomie der Stadt Zürich, weshalb wir diese ablehnen.