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Abstimmungen Kanton Zürich

Summary:
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS):Hauptsächlich geht es um die Umsetzung des neuen Bundesrechts. Einziger streitbarer Punkt ist, dass das Zürcher Einführungsgesetz neu den Betrieb von Geldspielautomaten in Gaststätten erlaubt. Aus diesem Grund haben EVP und Grüne das Referendum ergriffen. Grundsätzlich ist die Liberale Partei gegen jedes Geldspielgesetz, welche Glücks- und Geschicklichkeitsspiele reguliert. Das Bundesgesetz steht jedoch bei dieser Abstimmung nicht zur Debatte. Weil das EG BGS einen kleinen Schritt der Liberalisierung beinhaltet und den Wirten selber die Entscheidung überlässt, ob sie Geldspielautomaten aufstellen, lehnt die Libertäre Partei das Referendum ab und empfiehlt JA zum Gesetz. PrämienfalleDiese Volksinitiative fordert eine

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  1. Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS):

Hauptsächlich geht es um die Umsetzung des neuen Bundesrechts. Einziger streitbarer Punkt ist, dass das Zürcher Einführungsgesetz neu den Betrieb von Geldspielautomaten in Gaststätten erlaubt. Aus diesem Grund haben EVP und Grüne das Referendum ergriffen. Grundsätzlich ist die Liberale Partei gegen jedes Geldspielgesetz, welche Glücks- und Geschicklichkeitsspiele reguliert. Das Bundesgesetz steht jedoch bei dieser Abstimmung nicht zur Debatte. Weil das EG BGS einen kleinen Schritt der Liberalisierung beinhaltet und den Wirten selber die Entscheidung überlässt, ob sie Geldspielautomaten aufstellen, lehnt die Libertäre Partei das Referendum ab und empfiehlt JA zum Gesetz.

  1. Prämienfalle

Diese Volksinitiative fordert eine Anpassung von § 24 Abs. 3 EG KVG ZH, indem der Kantonsbeitrag bei der individuellen Prämienverbilligung (IPV) für die Krankenkasse von gegenwärtig min. 80% des Bundesbeitrags auf min. 100% erhöht werden soll. Erst per 2020 wurde der Kantonsbeitrag auf 92% des Bundesbeitrags erhöht – dies aus Angst, dereinst vom Bundesgericht gerügt zu werden, wie dies beim Kanton Luzern kürzlich geschehen ist. Eine weitere Anpassung ist damit nicht ansatzweise nötig. Sie würde nur einmal mehr den Welfare State ausbauen, welcher den freien Bürger schleichend enteignet und die individuelle Eigenverantwortung zerstört. Die LP ZH unterstützt per se keinen Ausbau des Sozialstaates und lehnt die Vorlage dezidiert ab.

  1. Mehr Geld für Familien

Die libertäre Partei lehnt die kantonale Initiative «Mehr Geld für Familien» ab. Familienzulagen werden durch die Beiträge von Arbeitgebern und von Selbstständigerwerbenden bezahlt. Der Beitragssatz beträgt im Kanton Zürich derzeit 1.2 Prozent der AHV-pflichtigen Lohnsumme, mit der Volksinitiative «Mehr Geld für Familien» würde er auf 1.8 Prozent steigen. Die Mehrkosten zu Lasten der Unternehmen im Umfang von geschätzten 340 Mio. Franken sind aus libertärer Sicht ein unzumutbarer Zwang. Mit dem Begehren dieser einseitigen Erhöhung würde den Unternehmen wichtige Finanzen entzogen und nach Giesskannenprinzip verteilt – notabene auch Familien, welche nicht auf eine Erhöhung der Familienzulagen angewiesen sind. Ausserdem leisten viele Arbeitgeber bereits freiwillige nichtmonetäre und monetäre Unterstützung zu Gunsten von Familien. Die libertäre Partei lehnt die Initiative klar ab, da sie den Wirtschaftsstandort Zürich und tausende KMU erheblich schwächt.

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