„Schuldfrei“ – so soll unser Geld zukünftig in Umlauf kommen. Das Wort „schuldfrei“ ist positiv besetzt. Wer möchte nicht schuldfrei sein? Jedermann. „Schuldfrei“ ist das zentrale Wort im Initiativtext der kommenden Vollgeld-Initiative, über die das Schweizervolk am 10. Juni 2018 abstimmen wird. Die Initiative kommt daher wie der Wolf im Schafspelz. Absatz 3 des Initiativtextes besagt: „Sie (die SNB) bringt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages neu geschaffenes Geld schuldfrei in Umlauf, und zwar über den Bund oder über die Kantone oder, indem sie es direkt den Bürgerinnen und Bürgern zuteilt.“ In diesem Beitrag geht es darum, das Kernwort „schuldfrei“ zu durchleuchten. Was bedeutet „schuldfrei“ konkret? Was wären
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„Schuldfrei“ – so soll unser Geld zukünftig in Umlauf kommen. Das Wort „schuldfrei“ ist positiv besetzt. Wer möchte nicht schuldfrei sein? Jedermann. „Schuldfrei“ ist das zentrale Wort im Initiativtext der kommenden Vollgeld-Initiative, über die das Schweizervolk am 10. Juni 2018 abstimmen wird.
Die Initiative kommt daher wie der Wolf im Schafspelz. Absatz 3 des Initiativtextes besagt: „Sie (die SNB) bringt im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages neu geschaffenes Geld schuldfrei in Umlauf, und zwar über den Bund oder über die Kantone oder, indem sie es direkt den Bürgerinnen und Bürgern zuteilt.“
In diesem Beitrag geht es darum, das Kernwort „schuldfrei“ zu durchleuchten. Was bedeutet „schuldfrei“ konkret? Was wären die Folgen von „schuldfreiem“ Geld?
Zuerst aber die Frage: Wie kommt Geld heute in Umlauf? Geld kommt in Umlauf durch harte Arbeit. Es werden reale Güter erwirtschaftet. Diese realen Güter können als Sicherheit dienen, um von einer Bank belehnt zu werden und so Geld – Buchgeld – zu erhalten.
Ein Beispiel soll das verdeutlichen: Soll ein Haus gebaut und durch einen Hypothekarkredit finanziert werden, so entsteht durch die Belehnung der Bank Buchgeld; die „Bank schöpft Geld“, wie es im Fachjargon so schön irreführend heisst.
Auf der Aktivseite ihrer Bilanz verbucht die Bank den gewährten Hypothekarkredit und auf der Passivseite das Guthaben, das der Hausbauer jetzt bei der Bank besitzt – das neu emittierte, „geschöpfte“ Buchgeld.
Es entsteht also nicht „Geld aus dem Nichts“ – weder bei der Zentralbank noch bei den Geschäftsbanken. Geld entsteht nur als Gegenbuchung für einen hart erarbeiteten realen Wert, der belehnt oder der Geldemittentin verkauft wird.
Umgekehrt stellt das Guthaben, das der Hausbauer nun bei der Bank hat (das Buchgeld), ebenfalls ein Kredit dar, nämlich ein Kredit, den der Hausbauer umgekehrt der Bank gewährt. Dieser Kredit ist besichert durch das Vermögen der Bank. Geht die Bank Konkurs, so hat der Hausbauer, also der Besitzer des Bankguthabens, ein Anrecht auf den Liquidationserlös der Bank (gilt auch für Zentralbanken).
Wir halten fest: Buchgeld, emittiert durch eine Geschäftsbank oder Zentralbank, entsteht in der Regel durch einen gegenseitig gewährten Kredit zwischen Bank und Kunde. Beide Kredite sind besichert. Der Kredit der Bank an den Kunden ist besichert durch den verpfändeten Wert, ein Haus. Der Kredit des Hausbauers an die Bank ist umgekehrt besichert durch das Vermögen der Bank.
Man kann also sagen: Buchgeld entsteht durch „We owe us“, „Wir schulden uns gegenseitig“. Entscheidend ist dabei das Wort „gegenseitig“. Jede der beiden Parteien hat ein Recht und zugleich eine Pflicht, sprich eine Schuld. Geld kommt heutzutage also durch Schuld in Umlauf – nicht „schuldfrei“, wie es die Vollgeld-Initianten haben möchten.
Geld kann konkret auch entstehen durch Gewährung beispielsweise eines Betriebskredits, basierend auf der Bonität des Unternehmens und den zukünftigen Ertragsaussichten. Auf der Aktivseite verbucht die Bank den gewährten Kredit und auf der Passivseite schreibt sie dem Unternehmen Buchgeld gut. Damit kann der Unternehmer dann die Löhne bezahlen.
Eine andere Möglichkeit: Ein Kunde hinterlegt bei der Bank Wertschriften (Lombardkredit) und erhält dafür im Gegenzug Geld, genau genommen Buchgeld der betreffenden Bank, gutgeschrieben. Je mehr Wertschriften er hinterlegt, desto mehr Geld erhält er.
Wir halten fest: Geld kann nur „geschöpft“ werden durch eine Geldemittentin, wenn diese im Gegenzug eine Forderung gegenüber dem Kunden erhält, beispielsweise in Form einer Sicherheit auf ein Haus, Wertschriften (auch in Devisen), zu leistende Arbeit, künftige Gewinne. Der Kunde hat eine Schuld bei der Bank in Form einer zu verpfändenden Sicherheit.
Umgekehrt ist das Bankguthaben, das der Kreditnehmer erhält (das emittierte Geld), seinerseits besichert durch das Vermögen der Bank. Auch die Bank (Zentralbank) hat nun eine Schuld gegenüber dem Kunden – ihre Aktiven dienen als Sicherheit zur Bedienung der Gläubiger im Falle einer Abwicklung der Bank.
Es ist die Aufgabe von Banken, sich ein sicheres Portefeuille von gewährten Krediten zusammenzustellen. Dieses Portefeuille an gewährten Krediten ist dann die Sicherheit für das von ihnen emittierte Buchgeld.
Natürlich kann es hier abweichende Beurteilungen vom Wert einer Sicherheit geben. Ein Haus beispielsweise wird von verschiedenen Immobilienfachleuten und Banken unterschiedlich bewertet und belehnt. Im Schnitt sollten diese Bewertungen aber mehr oder weniger übereinstimmen.
Gefährlich wird es, wenn beispielsweise Immobilien oder Gewinnerwartungen oder Wertschriften massiv zu hoch bewertet werden. In diesem Fall wird die Sicherheit zu hoch belehnt und im Gegenzug zu viel Geld emittiert. Das stellt ein betriebswirtschaftliches und volkswirtschaftliches Risiko dar. Es droht Inflation.
In einer modernen Volkswirtschaft gibt es eine Arbeitsteilung. Die Bäcker backen Brot, die Lehrer unterrichten Schüler, die Ärzte heilen Menschen, die Chauffeure chauffieren Tram oder Taxis, die Anwälte beurteilen Rechtsfälle und die Banken gewähren Kredite.
Eine Marktwirtschaft basiert darauf, dass die verschiedenen Berufsgattungen ihre Aufgaben optimal erfüllen. Dazu gibt es Ausbildungen und Zertifikate. Der Staat greift nur ein, wenn es massive Missbräuche geben kann und gibt die Rahmenbedingungen vor.
Es ist aber nicht so, dass staatliches Brot besser wäre als privates. Und genauso müssen staatliche Kreditvergaben nicht unbedingt besser sein als private. Im Gegenteil. Konkurrenz ist gesund. Trotzdem kann es Fehlleistungen geben.
Was es aber nicht geben kann ist „Geld aus dem Nichts“; dass jemand also nichts tut oder belehnt oder verkauft und dafür trotzdem Geld erhält. Genauso kann eine Bank kein „Geld aus dem Nichts schöpfen“. Das gilt sowohl für die Geschäftsbanken als auch für die Schweizerische Nationalbank
Und hier liegt nun der zentrale Irrtum der Vollgeld-Initiative.
Die Vollgeld-Initianten meinen, die Schweizerische Nationalbank und die Banken könnten „Geld aus dem Nichts schöpfen“. Weil nichts für das Geld geleistet werden müsse, entstehe eine „Seigniorage“, ein Gewinn für den Geldemittenten.
Die Vollgeldler glauben, dass beispielsweise die Emission einer 1’000-Franken Note zu einem Gewinn der Geldemittentin von 999.70 Franken führt, wenn die Druckkosten 30 Rappen pro Note betragen.
Dabei gehen sie irrigerweise davon aus, dass Notenbankgeld „Liquidität“, also Vermögen, der Zentralbank darstelle. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum auch der Zentralbanken. Selbst der Bundesrat hat diesen Irrtum übernommen (siehe Antwort Bundesrat auf die Motion „Einführung einer Verschuldungslimite für die Schweizerische Nationalbank“).
Da die Banken 90 Prozent der Geldschöpfung sicherstellen, meinen die Vollgeld-Initianten, die Banken würden eine exorbitante Seigniorage von mehreren hundert Milliarden einstreichen, die eigentlich dem Volk zustehe.
Sie wollen nun, dass inskünftig nur noch die Nationalbank (SNB) Geld emittieren dürfe. Dadurch entstünde eine Seigniorage zugunsten des Volkes anstatt der Banken von mehreren hundert Milliarden Franken.
Das ist Unsinn: Geld stellt erstens nicht „Liquidität“ der Zentralbank dar und wird zweitens nicht „aus dem Nichts geschöpft“ – weder von den Geschäftsbanken noch von der SNB.
„Geld aus dem Nichts“ würde bedeuten, dass die Geldemission lediglich aufgrund eines Rechts beruht. Geldemittentin und Geldhalter hätten gegenseitige Rechte, aber keine gegenseitigen Pflichten. Das kann es per Definition gar nicht geben: Denn das Recht des einen ist logischerweise die Pflicht des anderen.
Zentralbanker und Vollgeldler begehen also denselben Irrtum. Die Zentralbanker behaupten, die Zentralbank gehe bei der Geldschöpfung keine Schuld ein („Geld aus dem Nichts“, Geld sei „schuldbefreiend“). Und die Vollgeldler wollen, dass die Geldempfänger bei der Geldemission keine Schuld eingehen („schuldfrei“).
Beides wäre gemäss Obligationenrecht gar nicht möglich, denn jedes Recht beinhaltet fast immer umgekehrt auch eine Pflicht, sprich: eine Schuld.
Die Wurzel des Irrtums der Vollgeldler liegt also in der Geldtheorie, die viele Jahrzehnte lang gelehrt hat, die Zentralbanken und die Geschäftsbanken könnten „Liquidität aus dem Nichts“ – sprich Vermögen aus dem Nichts“ – schöpfen.
Und genau hier liegt der Hund begraben. Geld ist eben nicht Vermögen („Liquidität“, Aktivum) des Geldemittenten, wie behauptet, sondern Schuld (Passivum). Bei einer Geldemission entsteht somit nicht Eigen-, sondern Fremdkapital des Geldemittenten.
Es entsteht gar keine Seigniorage, wie die Initianten meinen und behaupten. Das ist eine Fata Morgana der Vollgeld-Initianten.
Nur die Emission von Münzen führt zu einer „Seigniorage“ (Gewinn, damit Eigenkapital), weil diese über dem Wert der Produktionskosten verkauft werden und nicht in der Bilanz der Zentralbank als Schuld verbucht werden. Das ist nur möglich bei verschwindend minimen Beträgen wie Münzen, ansonsten dies inflationstreibend wäre.
Der Irrtum in der Geldtheorie treibt seltsame Blüten. Eine Blüte war der gescheiterte Mindestkurs. Eine andere Blüte ist nun diese unselige Vollgeld-Initiative.
Ironischerweise sind Zentralbanken, welche die Initiative vehement bekämpfen, und Vollgeldler im selben Spital krank.
Dabei wäre die Annahme der Vollgeld-Initiative noch gefährlicher für unser Land als die Irrungen und Wirrungen der SNB mit ihren masslosen Devisenkäufen, finanziert mit angeblichem „Geld aus dem Nichts“.
Und nun zu diesem zentralen Wort „schuldfrei“. „Schuldfrei“ würde bedeuten, dass die Privaten Haushalte Geld direkt von der SNB erhalten würden ohne eine Gegenleistung erbringen zu müssen – eben „schuldfrei“.
Ein Haus könnte nicht belehnt werden, weil der Hausbauer als Gegenleistung für seinen Kredit sein Haus als Sicherheit verpfänden müsste – das wäre eine Schuld des Geldempfängers gegenüber der Bank und nicht mehr erlaubt.
Oder ein Betrieb könnte gar keinen Betriebskredit mehr erhalten und damit Löhne bezahlen, weil er ja seinen Betrieb belehnen lassen müsste – also eine Schuld gegenüber der Bank einginge. Für Arbeit gäbe es keinen Geld-Lohn mehr, da Arbeit eine zu leistende Schuld für das verdiente Geld wäre.
„Vollgeld“ wäre rotester Kommunismus. Die Forderung der Initiative, dass Geld „schuldfrei“ in Umlauf zu kommen habe, würde unser Verständnis von einer Marktwirtschaft – auch von einer sozialen Marktwirtschaft – vollkommen aus den Angeln heben.
Die SNB müsste direkt oder indirekt über Bund und Kantone das Geld „schuldlos“ in Umlauf bringen. Wer erhielte wieviel? Darauf geht die Initiative nicht ein. Korrekt wäre: Pro Kopf gibt es gleich viel.
Die Bilanz der SNB wäre, nachdem sie das Geld ohne Gegenleistung verschenkt hat, wieder leer. Die Bilanzen der Bevölkerung wären mit geschenktem Geld gefüllt.
Weihnachten für alle?
Beim Stimmenfang behaupteten die Initianten noch, dass heutige Banknoten bereits Vollgeld seien. Das stimmt jedoch in zweierlei Hinsicht nicht.
Erstens kommen auch heutige Banknoten nicht schuldfrei in Umlauf. Oder kriegt irgendeine Leserin oder irgendein Leser ihr oder sein Geld geschenkt? Ich nicht.
Zweitens sind Banknoten eingebuchte Passiven der SNB, während Vollgeld umgekehrt ausgebuchte Aktiven wären.
Die Unterschriften wurden also mit falschen Angaben erschlichen. Ich will den Initianten nicht absichtlich Unredlichkeit unterstellen – aber es herrscht offensichtlich ein grosses Unwissen darüber, was Vollgeld effektiv wäre; auch bei den Initianten selber.
Kein Vollgeldler konnte bisher eine Antwort geben auf die Frage, ob Vollgeld nun ein Aktivum oder Passivum der SNB wäre. Würde es schuldfrei an die Bürgerinnen und Bürger verteilt, wie gefordert, so wäre es ein ausgebuchtes Aktivum. Wäre es identisch mit heutigen Banknoten, wie behauptet, so wäre es ein eingebuchtes Passivum.
Ein frappanter Widerspruch der Initiative. Kaum einer bemerkt diesen.
Die Hauptschuld an solchen ökonomischen Missbildungen – und Vollgeld wäre eine ökonomische Missbildung – trägt die Wirtschaftswissenschaft. Jahrzehntelang hat sie sich in Grabenkämpfen zwischen Klassikern, Keynesianern, Neo-Klassikern, Post-Keynesianiern und Monetaristen aufgerieben, anstatt gemeinsam die Wurzel der Missverständnisse zu suchen und zu finden.
Die Wurzel der Missverständnisse in der Geldtheorie liegt in der Verwechslung von Vermögen und Schulden des Geldemittenten. Kaum einer der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hätte diese Initiative wohl unterschrieben, hätte sie oder er gewusst, welch tiefgreifende Umwälzungen diese Initiative auf unser Land hätte.
Die Initiative wäre nicht umsetzbar. Die Schweiz würde im Chaos versinken. Vollgeld würde unsere Demokratie und damit unser Land in den Grundfesten erschüttern und uns in Europa vollkommen isolieren.
Wollen wir das?
Man stelle sich vor: Ich erhalte nicht mehr Geld für das was ich leiste respektive als Gegenleistung für Geld schulde, sondern so viel, wie die SNB und der Staat mir zuteilen.
Bemerkenswert ist auch, dass die Initianten klar vom Ausland gesteuert sind. „Yes we can“ ist ihre Botschaft auf englisch. Meine Antwort: „You can? So do it in your own country.“
Warum sollen wir einmal mehr das Versuchskaninchen für die internationale Wirtschaftswissenschaft spielen? Schon beim Mindestkurs war das so. Die Welt schaut natürlich gespannt und gebannt vom bequemen, weit entfernten Sofa zu.
Ich finde, es wird allerhöchste Zeit für die Wirtschaftswissenschaftler, nun endlich ihre Hausaufgaben zu machen, insbesondere in Buchhaltung. Die Ökonomen, allen voran Wirtschaftsprofessoren und Zentralbanker, sind in der Pflicht. Sie sollen lernen und begreifen, wie eine Geldemission effektiv abläuft, anstatt kopflos Irrlehren zu verbreiten.
Die Zentralbanker sollten sich auch einlesen in die Grundlagen des Rechts, wonach jedem Recht eine Pflicht, eine Schuld gegenübersteht. Es gibt kein “schuldfreies“ Geld – weder aus Sicht der Zentralbank noch aus Sicht des Geldempfängers.
Solange die Zentralbanker fundamentale Irrtümer verbreiten, kann man den Vollgeldlern deren Irrtümer nicht übel nehmen. Schuld an der irrigen Vollgeld-Initiative tragen die Zentralbanker.
Seit über hundert Jahren geistert die Vollgeld-Irrlehre in den Köpfen der Ökonomen herum. Irving Fisher, der hochgejubelte Yale-Professor und Vater der Vollgeld-Idee, verwechselte um die Jahrhundertwende des vorletzten Jahrhunderts links und rechts der Zentralbank-Bilanz.
Eine exakte Analyse der Geldschöpfung sowohl der Geschäftsbanken als auch der Zentralbanken tut Not. Dies wäre viel wichtiger zur Bekämpfung von Wirtschaftskrisen, als endlos und unüberlegt herum zu plaudern, Irrtümer zu verbreiten und Experimente anzuregen und zu lancieren, die voraussehbar im Chaos enden werden.
Zudem finde ich, wir Schweizerinnen und Schweizer sollten uns nicht von einem wirtschaftswissenschaftlichen Experiment ins andere „schupfen“ lassen, nur weil die Ökonomen denkfaul sind und es für sie bequemer und spannender ist, ihre Irrlehren an uns auszuprobieren.
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