Saturday , November 2 2024

Etappensieg!

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Photo: Marc Rafanell López from Unsplash (CC 0) Manche haben es schon als sensationelles Urteil vorweggenommen. So weit kann man noch nicht gehen. Aber ein wichtiger Etappensieg ist es schon – auch für Prometheus. Die Barzahlung des Rundfunkbeitrages wurde am Mittwoch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt. Die Klage des Journalisten Norbert Häring vor dem obersten Verwaltungsgericht wurde von uns finanziert. Mit Carlos A. Gebauer als Anwalt auf der Klägerseite sind wir eng verbunden. Über vier Jahre haben wir gemeinsam den Instanzenweg vom Verwaltungsgericht Frankfurt, über den Verwaltungsgerichtshof in Kassel nunmehr bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bewältigt. Bislang wurde die Klage in den Vorinstanzen einfach weggewischt. Doch jetzt zeigt das

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Photo: Marc Rafanell López from Unsplash (CC 0)

Manche haben es schon als sensationelles Urteil vorweggenommen. So weit kann man noch nicht gehen. Aber ein wichtiger Etappensieg ist es schon – auch für Prometheus. Die Barzahlung des Rundfunkbeitrages wurde am Mittwoch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt. Die Klage des Journalisten Norbert Häring vor dem obersten Verwaltungsgericht wurde von uns finanziert. Mit Carlos A. Gebauer als Anwalt auf der Klägerseite sind wir eng verbunden. Über vier Jahre haben wir gemeinsam den Instanzenweg vom Verwaltungsgericht Frankfurt, über den Verwaltungsgerichtshof in Kassel nunmehr bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bewältigt.

Bislang wurde die Klage in den Vorinstanzen einfach weggewischt. Doch jetzt zeigt das Bundesverwaltungsgericht Verständnis für unsere Argumentation. So schreiben die Bundesverwaltungsrichter zur Möglichkeit der Barzahlung des Rundfunkbeitrages: „einen solchen Annahmezwang regelt nach der – von den Vorinstanzen abweichenden – Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts die Vorschrift des § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG, wonach auf Euro lautende Banknoten das einzig unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel sind.“ Übersetzt heißt das: lediglich die Banknote, also der „Geldschein“, ist Geld nach dem Gesetz. Das Buchgeld auf den Konten ist es nicht, und daher darf eine öffentliche oder staatliche Stelle dieses für Beiträge oder ähnliches auch nicht verlangen. Staatliche Stellen müssen also eine Barzahlungsmöglichkeit anbieten. Wenn die Euro-Banknote das einzig unbeschränkt gesetzliche Zahlungsmittel ist, dann darf also eine öffentliche Stelle die Annahme nicht verweigern. Doch genau dies tun die Landesrundfunkanstalten gegenüber ihren Beitragszahlern. Sie haben in ihren Beitragssatzungen die Barzahlung ausgeschlossen. Diesen Angriff auf das Bargeld wollen wir zurückschlagen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die entscheidende Frage nunmehr dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt, um zu einem abschließenden Urteil zu gelangen, da Währungsfragen inzwischen von der nationalen Ebene auf die europäische Ebene verlagert wurden. Der EuGH soll klären, inwieweit die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union in Währungsfragen einem Rechtsakt eines Mitgliedsstaates entgegensteht, und ob der festgelegte Status des Euro als einzig unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel Raum für Regelungen lässt, die für bestimmte hoheitlich aufgelegte Geldleistungspflichten eine Zahlung mit Euro-Banknoten ausschließen.

Folgt auch der EuGH unserer Logik, dann wäre das ein großer Erfolg für den Erhalt des Bargeldes. Denn es würde nicht nur die Rundfunkanstalten binden, sondern alle staatlichen Stellen. In vielen öffentlichen Ämtern und Behörden können Gebühren und Steuern nur noch unbar bezahlt werden. Doch wenn der Staat das Bargeld diskriminiert, dann ist es nicht mehr weit, dass auch private Stellen, seien es Tankstellen, Kaufhäuser und Restaurants das Bargeld abschaffen.

Es mag für viele lästig sein, mit Bargeld zu bezahlen, aber die Überschuldungskrise von Staaten und Banken weltweit stellt das Bargeld nicht nur aus Praktikabilitätsgründen infrage. In den vergangenen 10 Jahren ist die weltweite Verschuldung von 178 Billionen US-Dollar auf 247 Billionen US-Dollar angestiegen, also um sagenhafte 39 Prozent. Es gibt keine Entwarnung an der Schuldenfront. Daher sind Überlegungen zur Bargeldabschaffung nicht aus der Luft gegriffen. Denn wer Negativzinsen der Notenbanken für die Geldvermögen auf den Bankkonten durchsetzen will, kann dies am Besten ohne Bargeld tun. Wenn Bürger ihr Geld nicht mehr vom Konto abheben können, sondern es dort gefangen ist, dann kann über Negativzinsen jeder Einzelne sehr leicht enteignet werden.

Es geht also um mehr als den Rundfunkbeitrag. Doch darum geht es auch! Der Rundfunkbeitrag ist ein Zwangsbeitrag, dem man sich nicht entziehen kann. Immer weniger Menschen schauen die Öffentlich-Rechtlichen, obwohl diese einen immer größeren Milliarden-Etat verwalten. Deutschland hat inzwischen den größten staatlichen Rundfunk der Welt mit 23 öffentlich-rechtlichen Fernsehkanälen und 63 Radioprogrammen. Weitere Beitragserhöhungen werden derzeit diskutiert, um insbesondere die wachsenden Pensionslasten zu finanzieren. Ein Fass ohne Boden droht. Daher braucht es eine Reform an Haupt und Gliedern. Bereits 2015 haben wir ein umfassendes Gutachten zur Reform der Rundfunkordnung in Deutschland vorgelegt. Die Ergebnisse sind heute noch aktuell. Der Etappensieg von Mittwoch zeigt, dass Veränderungen Zeit brauchen. Sie müssen vorbereitet werden und man braucht einen langen Atem. Doch dann kann anfänglich unmöglich Erachtetes sich plötzlich sehr schnell verändern. Wir haben diesen langen Atem – Sie auch?

Frank Schäffler
1997 bis 2010 selbstständiger Berater für die Marschollek, Lautenschläger und Partner AG (MLP), Wiesloch Seit 1987 engagiert in der Lokal- und Landespolitik in Nordrhein-Westfalen als Mitglied der FDP 2005 – 2013 Abgeordneter des Deutschen Bundestages Schäffler ist sehr verbunden mit dem freiheitlichen Denken in der Schweiz und ist daher in economicblogs.ch

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