Von Claus Vogt, Börsenbrief „Krisensicher investieren“. Bund und Länder gründen häufig Stiftungen, um damit bestimmte öffentliche Aufgaben zu erfüllen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Erwartungen, die an solche Gründungen geknüpft werden, sich häufig nicht erfüllen. Schon aus diesem Grund sollte der Staat hier in Zukunft viel zurückhaltender sein. Stiftungen der öffentlichen Hand gibt es besonders häufig in den Bereichen Kultur, Wissenschaft, Bildung, Umweltschutz und Soziales. Die Politik gründet gerne neue Stiftungen, denn die Öffentlichkeit nimmt dies positiv auf. Der Staat wird als Wohltäter wahrgenommen, der großzügig Geld für eine gute Sache bereitstellt. Stiftungen gelten als staatsfern, unabhängig und unbürokratisch. Von
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Von Claus Vogt, Börsenbrief „Krisensicher investieren“.
Bund und Länder gründen häufig Stiftungen, um damit bestimmte öffentliche Aufgaben zu erfüllen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Erwartungen, die an solche Gründungen geknüpft werden, sich häufig nicht erfüllen. Schon aus diesem Grund sollte der Staat hier in Zukunft viel zurückhaltender sein.
Stiftungen der öffentlichen Hand gibt es besonders häufig in den Bereichen Kultur, Wissenschaft, Bildung, Umweltschutz und Soziales. Die Politik gründet gerne neue Stiftungen, denn die Öffentlichkeit nimmt dies positiv auf. Der Staat wird als Wohltäter wahrgenommen, der großzügig Geld für eine gute Sache bereitstellt. Stiftungen gelten als staatsfern, unabhängig und unbürokratisch. Von diesem Ansehen wollen die politischen Akteure, die eine Stiftungsgründung betreiben, profitieren. Oft will die Politik auch ein Problem loswerden oder es soll auf einen Skandal reagiert werden. Dann wird schon mal eine Stiftung gegründet, auch wenn es sich dabei lediglich um ein Stück Symbolpolitik handelt. Der Staat hat dann scheinbar Handlungsfähigkeit demonstriert, hat etwas geschaffen, worauf er hinweisen kann.
Bei der Gründung einer Stiftung stellt der Staat regelmäßig größere Vermögenswerte (Geldbeträge, Grundstücke oder auch Kunstgegenstände) für den Stiftungszweck zur Verfügung. Das Stiftungsvermögen ist auf Dauer zu erhalten, nur seine Erträge dürfen für den Stiftungszweck eingesetzt werden.
Private Geldgeber beteiligen sich nur selten
Häufig ist vorgesehen, dass sich auch externe Geldgeber an einer staatlichen Stiftung beteiligen können. Manchmal wird die Möglichkeit, Geld von Außenstehenden mobilisieren zu können, geradezu als entscheidender Grund für die Wahl der Stiftungslösung herausgestellt. Tatsächlich ist es jedoch so, dass Externe nur ausgesprochen selten Gelder für Stiftungen der öffentlichen Hand bereitstellen. Warum sollten sie auch? Als Mäzene können sie ihre Vorstellungen auch ohne eine Zusammenarbeit mit dem Staat verwirklichen.
Oft wird man den Eindruck nicht los, dass der Hinweis auf die erwartete Beteiligung privater Geldgeber nur dazu dienen soll, die Stiftungslösung durchzusetzen. Ist die Gründung erst einmal erfolgt, sind vielfach kaum Bemühungen festzustellen, zusätzliche Gelder von dritter Seite einzuwerben.
Viele Stiftungen brauchen zusätzliche Steuergelder
Für den Bund oder die Länder, die allesamt hoch verschuldet sind, ist es nicht gerade billig, eine Stiftung in größerem Umfang mit Kapital auszustatten. Denn in Höhe des Stiftungskapitals müssen ja zusätzliche Schulden zu entsprechenden Kosten aufgenommen werden. Deshalb ist die Kapitalausstattung vieler Stiftungen der öffentlichen Hand überaus bescheiden. Die Erträge des Stiftungskapitals reichen dann nicht aus, um den Stiftungszweck ernsthaft zu verfolgen. In diesen Fällen werden regelmäßig zusätzliche Steuergelder bereitgestellt, damit die Stiftungen ihre Aufgaben wahrnehmen können. Über die Fördermittel lenken die staatlichen Geldgeber dann doch wieder die Geschicke der Stiftungen. Von der behaupteten Staatsferne und Unabhängigkeit der Stiftungen bleibt dann im Ergebnis nicht viel übrig.
Stiftungen gehen großzügig mit den öffentlichen Geldern um
Trotz aller finanziellen Gängelungen entwickelt sich bei manchen staatlichen Stiftungen gleichwohl eine gewisse Selbstherrlichkeit. Dann werden schon mal die eigentlichen Stiftungsziele vernachlässigt und man wendet sich anderen Aktivitäten zu, die vom Errichtungszweck kaum noch gedeckt werden. Auch finanziell läuft manches aus dem Ruder. Da kommt es schon mal zu Großzügigkeiten bei der Abrechnung der Reisekosten, oder das Personal wird finanziell bessergestellt als vergleichbare Staatsbedienstete.
Vor einiger Zeit ging ein Fall durch die Medien, wonach sich der Leiter einer staatsfinanzierten Stiftung einen teuren Dienstwagen mit Sonderausstattung und Sportpaket zugelegt hatte. Von einem Männertraum war in der Presse die Rede, den sich da jemand erfüllt habe. Natürlich war dies mit den geltenden Vorschriften nicht vereinbar, belegt aber die Einstellung mancher Stiftungsverantwortlichen beim Umgang mit den öffentlichen Mitteln.
Die Politik sollte das Stiften bleiben lassen
Immer wieder wurde im Rahmen von Untersuchungen nachgewiesen, dass die Aufgabenerledigung durch staatliche Stellen wirtschaftlicher ist als die Tätigkeit von Stiftungen. Deshalb sollte diese Handlungsform nur dann in Betracht gezogen werden, wenn im Einzelfall konkret nachgewiesen wird, dass die Stiftungslösung nicht teurer ist als die Aufgabenerledigung durch staatliche Behörden.
Überdies werden mit der Gründung von Stiftungen häufig Anliegen verfolgt, die politisch gerade aktuell sind. Durch die Errichtung und nachfolgende Finanzierung einer Stiftung entsteht jedoch eine Dauerbelastung für die öffentliche Hand, die kaum jemals wieder wegfällt, auch wenn das ursprünglich verfolgte Anliegen längst an Bedeutung verloren hat. Vor diesem Hintergrund sollte sich der Staat mit der Gründung von Stiftungen in Zukunft sehr zurückhalten.