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Sozialkredit light? Brüssel will Taxonomie auf „gesellschaftlichen Nutzen“ ausweiten

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Die Taxonomie der EU zum Thema „Nachhaltigkeit“ hat ob ihrer Einschätzung von Gas und Atomkraft für Unmut im linksgrünen Lager gesorgt. Dort hofft man nun auf ein Trostpflaster in Form einer Ausweitung der Taxonomie auf das Kriterium des „gesellschaftlichen Nutzens“.

Die ökologische Linke in der EU hadert immer noch mit der jüngst von der Kommission in Brüssel verabschiedeten Taxonomie zur Nachhaltigkeit von Geldanlagen. Diese Finanzempfehlung hat zur Folge, dass unter bestimmten Bedingungen auch Investitionen in Erdgas und Atomkraft von Vergünstigungen für nachhaltige Investitionen profitieren können.

Frankreich und mehrere andere EU-Staaten, die auf Atomkraft zur Erreichung der europäischen Klimaziele setzen, hatten sich damit gegen fundamentalistische Bestrebungen grüner Lobbyisten etwa im deutschsprachigen Raum durchgesetzt.

Absolution durch wokes Verhalten?

Nun könnte eine geplante Ausweitung der Taxonomie linksgrünen Bemühungen zur Transformation europäischer Gesellschaften immerhin ein Trostpflaster in Form einer „sozialen Taxonomie“ bescheren. Wie die „Welt“ berichtet, prüft die EU-Kommission schon seit längerem die Einführung eines weiteren Labels.

Die „soziale Taxonomie“ soll Unternehmen und Branchen dahingehend überprüfen, ob diese insgesamt „gesellschaftlichen Nutzen“ stiften – oder möglicherweise sogar das Gegenteil. Eigentlich hätte es die dazugehörige Empfehlung der EU-Kommission auf Grundlage der Einschätzung eines Expertengremiums schon Ende des Vorjahres geben sollen.

Allerdings hätte es, so ein Insider zur „Welt“, „Konfliktpotenzial“ gegeben bezüglich der konkreten Ausgestaltung des Gütesiegels. Die Expertenkommission, die von einer Vertreterin deutscher evangelischer Ethik-Anleger geleitet wird, wollte Unternehmen einem „zweifachen Urteil“ unterziehen. Zum einen gehe es darum, ob Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens als solche „sozial nützlich“ oder „sozial schädlich“ seien – zum anderen darum, ob diese sich unabhängig von der Einstufung des Produkts „sozialverträglich“ verhielten.

Wunschliste für Kriterien der „sozialen Taxonomie“ ist lang

Die Kriterien zur Definition des „sozialen Nutzens“ sollen offenbar der Kreativität reichlich Spielraum eröffnen. Gewerkschaften begrüßen Tarifbindung und Arbeitnehmer-Mitbestimmung als mögliche Bewertungsmaßstäbe.

In der Expertenkommission selbst werden mögliche Ansatzpunkte wie Lohnhöhe, Lohnunterschiede, Geschlechterparität oder Weiterbildung ins Treffen geführt. Vorschläge beinhalteten auch, dass beispielsweise Molkereien oder Kaffeehersteller Fairtrade-Standards gegenüber Bauern in Entwicklungsländern nachweisen müssten oder Wohnbauunternehmen, wie hoch ihr Anteil an Sozialwohnungen ist.

Auch Pharmaunternehmen sollen bewertet werden, inwieweit ihre Präparate auf breiter Ebene erschwinglich sind. Von vornherein ausgenommen sein vom Stempel des „sozialen Nutzens“ sollen Hersteller von Landminen oder Tabakprodukten.

BDA: „EU soll sich zurückhalten“

Arbeitgeber- und Industrieverbände zeigen sich jetzt schon befremdet von der Idee der „sozialen Taxonomie“. Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes BDA, spricht gegenüber der „Welt“ von einem „glatten Eis“, auf das die Kommission sich nicht begeben sollte.

Sozialpolitik vernünftig zu gestalten, sollte den einzelnen Staaten selbst überlassen bleiben, so Kampeter weiter, „die EU sollte das respektieren und sich zurückhalten“.


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