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2019 wurden eine Deutsche und ihr Sohn auf Teneriffa getötet, ein Bruder konnte entkommen. Nun hat in Spanien der Mordprozess gegen den Vater begonnen. Was er schildert, ist kaum zu verkraften.
Die Mutter aus Halle in Sachsen-Anhalt und ihr zehnjähriger Sohn hatten kaum eine Chance an jenem 23. April 2019 auf Teneriffa.
Der Täter erschlug sie laut Anklage in einer einsamen Höhle im Süden der Ferieninsel. Mit Fäusten und schweren Steinen. Erst die Mutter, dann den Sohn, der seiner „sich verzweifelt wehrenden“ Mutter zur Hilfe kommen wollte. Niemand konnte die Schreie hören. Nur der kleinere Bruder habe die Gefahr blitzschnell erkannt und fliehen können.
Zum Auftakt des Doppelmord-Prozesses vor dem Geschworenengericht in Santa Cruz de Tenerife brach der angeklagte Ehemann und Vater der beiden Opfer sein jahrelanges Schweigen. Teils unter Tränen beteuerte er, „in Todesangst“ und in verwirrtem Zustand auf eine unbegründete gewalttätige Attacke seiner Frau reagiert und „Steine zurückgeworfen“ zu haben. Die Aussagen sind zum Teil sehr schwer zu verkraften.
Siebenjähriger überlebt
Der jüngere Sohn, der zum Zeitpunkt der Tat sieben Jahre alt war, überlebte. Auch weil der Vater darauf vertraut habe, dass der Kleine in der Wildnis sterben werde, wie es im Abschlussbericht der Ermittlungsrichterin heißt. Zum Glück lief er nicht zum Auto der Familie, sondern irrte stundenlang durch die Gegend, bis er zufällig einer Niederländerin über den Weg lief. Sie nahm sich des geschockten und weinenden Kindes an und alarmierte die Polizei.
Der Junge belastete seinen damals 44-jährigen Vater schwer. Noch am Abend nahmen Beamte den Frührentner, der getrennt von seiner Frau auf Teneriffa lebte, in dessen Wohnung in Adeje gut zehn Kilometer vom Tatort entfernt fest. Wie die Richterin schrieb, hatte er sich nach der Tat „der blutbefleckten Kleidung entledigt, gewaschen, umgezogen und ins Bett gelegt“.
Über das Schicksal des Vaters entscheidet ein Geschworenengericht, das in Spanien nur bei besonders schweren Verbrechen zusammentritt. In hellem Hemd, dunklem Jackett und mit einer hellblauen Schutzmaske vor Mund und Nase verfolgte der Angeklagte den Prozessauftakt meist stehend. Eine Übersetzerin half ihm, den Ausführungen vor Gericht zu folgen. Auf Fragen des Richters antwortete er zunächst mit ruhiger und fester Stimme auf Deutsch. Ihm stehen ein spanischer und ein deutscher Strafverteidiger zur Seite.
Er sei seit 2017 immer während der Wintermonate wegen des angenehmeren Klimas auf Teneriffa gewesen. Gegen Schmerzen und Depressionen habe er Medikamente genommen, auch Morphium. „Bei einer Operation wurden Fehler gemacht“ – daher sei er wegen einer schweren Behinderung zum Frührentner erklärt worden.
Tatort Höhle
In der Ehe habe es nie Gewalt gegeben, auch im Trennungsjahr nicht, versicherte der Angeklagte. In der Höhle war aber alles ganz anders: Seine Frau habe sich am Kopf verletzt, stark geblutet und dann die Nerven verloren, weil er wegen fehlenden Handy-Netzes keine Hilfe habe herbeirufen können. „Sie hat rumgeschrien, ich würde sie verbluten lassen (…), und dann hat sie begonnen, um sich zu schlagen.“ Er sei umgefallen. „Ich lag am Boden, da war plötzlich alles ganz komisch, ich hatte ein Rauschen und Pfeifen im Ohr.“
Plötzlich seien viele Steine auf ihn geworfen worden. „Ich war total in Panik, hatte so eine Todesangst, da habe ich die Steine gegriffen und sie zurückgeworfen.“ Dann sei er seinen jüngeren Sohn suchen gegangen. Bei der Rückkehr in der Höhle habe er die blutüberströmten Körper der Frau und des älteren Sohnes (10) in der Höhle entdeckt. Seine Frau habe noch gelebt, sei kurz aufgestanden und dann endgültig umgefallen.
Die Verteidigung argumentierte, der Angeklagte sei nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gewesen. Die Frau habe sich scheiden lassen wollen. „Er ist ein sehr gequälter Mensch, der viel gelitten hat“, sagte sein spanischer Anwalt Alberto Suárez Bruno der dpa kurz vor dem Prozess. „Es war ein Drama, aber er ist auch ein Opfer.“ Zugleich rief der Anwalt die Geschworenen auf, sich nicht von Emotionen, Oberflächlichkeiten oder Vorurteilen beeinflussen zu lassen.
Für den Prozess sind acht Verhandlungstage angesetzt. Am 3. Februar sollen die Geschworenen ihr Urteil gefunden haben. Sollten sie den Deutschen für schuldig halten, legt der Richter das Strafmaß fest. Auf Milde darf der Deutsche dann nicht hoffen – in Spanien wird der Kampf gegen häusliche Gewalt sehr ernst genommen. Ihm droht eine lebenslange Freiheitsstrafe, die erst nach 25 Jahren überprüfbar ist. (dpa/red)
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