(ll) – Wer heute durch ein Lebensmittelgeschäft geht, sieht immer mehr vegetarische Schnitzel und vegane Bratwürste. Dass vegetarische und vegane Produkte häufig Namen tragen, die an Fleischprodukte angelehnt sind, ist dem Schweizerischen Fleisch-Fachverband (SFF) schon lange ein Dorn im Auge. Nun schaltet sich der Berner SVP-Nationalrat Erich Hess ein und will politisch ein Verbot solcher Namen durchsetzen. Der Grund dafür: Die Täuschung des Konsumenten. Widerstand erhält Hess von der Unabhängigkeitspartei up!, die solche Verbotsforderungen kategorisch ablehnt. „Offenbar hat Hess nicht viel Vertrauen in die Schweizer, wenn er glaubt, sie können nicht einmal ein normales Steak von einem Vegisteak unterscheiden. Da ein Verbot zu fordern ist wieder einmal die typische Reaktion auf ein künstlich geschaffenes Problem“, so Paul Steinmann, Mitglied bei up!. Die Namensgebung könne man tatsächlich als absurd empfinden, aber das legitimiere noch kein Verbot, so Steinmann. Es zeige höchstens die Innovationslosigkeit der Produzenten. Bereits heute sind gewisse Namen geschützt mit der Begründung der Irreführung.
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(ll) – Wer heute durch ein Lebensmittelgeschäft geht, sieht immer mehr vegetarische Schnitzel und vegane Bratwürste. Dass vegetarische und vegane Produkte häufig Namen tragen, die an Fleischprodukte angelehnt sind, ist dem Schweizerischen Fleisch-Fachverband (SFF) schon lange ein Dorn im Auge. Nun schaltet sich der Berner SVP-Nationalrat Erich Hess ein und will politisch ein Verbot solcher Namen durchsetzen. Der Grund dafür: Die Täuschung des Konsumenten. Widerstand erhält Hess von der Unabhängigkeitspartei up!, die solche Verbotsforderungen kategorisch ablehnt.
„Offenbar hat Hess nicht viel Vertrauen in die Schweizer, wenn er glaubt, sie können nicht einmal ein normales Steak von einem Vegisteak unterscheiden. Da ein Verbot zu fordern ist wieder einmal die typische Reaktion auf ein künstlich geschaffenes Problem“, so Paul Steinmann, Mitglied bei up!. Die Namensgebung könne man tatsächlich als absurd empfinden, aber das legitimiere noch kein Verbot, so Steinmann. Es zeige höchstens die Innovationslosigkeit der Produzenten.
Bereits heute sind gewisse Namen geschützt mit der Begründung der Irreführung. So ist die Bezeichnung „vegetarisches Schnitzel“ erlaubt, während „vegetarisches Rindsfilet“ verboten ist. Für up!schweiz ist bereits dies ein Verbot zu viel, wie Paul Steinmann erklärt: „Wir fordern die Öffnung der Namensgebung in allen Bereichen. Reputationsüberlegungen bringen Verkäufer von selbst dazu, ihren Kunden keine irreführenden Produkte anzubieten. Deshalb werden fleischlose Produkte bereits heute auf der Verpackung gross als „Vegi“ bezeichnet. Dies ist mehr als ausreichend.“