Die Kolumne «Gopfried Stutz» erschien zuerst im Heute wagen wir uns an ein Reizthema: die Plafonierung der Einzelrenten von Ehepaaren. Vor allem die Mitte-Partei, besser bekannt als CVP, kämpft beharrlich dagegen. Eine maximale Vollrente beträgt heute 2390 Franken pro Monat. Kommen beide Ehepartner aufs Maximum, erhalten sie zusammen nicht 4780 Franken, sondern lediglich 150 Prozent der maximalen Vollrente: 3585 Franken. Das nennt man Plafonierung. Viele Rentnerinnen und Rentner kommen nicht aufs Maximum. Will heissen, sie haben nicht Anspruch auf eine maximale Vollrente. Sei es, weil ihr Lohneinkommen nicht hoch genug war oder weil sie nicht die vollen 44 Jahre einbezahlt haben (bei Frauen genügen 43 Jahre). In solchen Fällen hat man nur Anspruch auf eine Teilrente der Skalen 1 bis
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Von Claude Chatelain considers the following as important:
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Heute wagen wir uns an ein Reizthema: die Plafonierung der Einzelrenten von Ehepaaren. Vor allem die Mitte-Partei, besser bekannt als CVP, kämpft beharrlich dagegen.
Eine maximale Vollrente beträgt heute 2390 Franken pro Monat. Kommen beide Ehepartner aufs Maximum, erhalten sie zusammen nicht 4780 Franken, sondern lediglich 150 Prozent der maximalen Vollrente: 3585 Franken. Das nennt man Plafonierung.
Viele Rentnerinnen und Rentner kommen nicht aufs Maximum. Will heissen, sie haben nicht Anspruch auf eine maximale Vollrente. Sei es, weil ihr Lohneinkommen nicht hoch genug war oder weil sie nicht die vollen 44 Jahre einbezahlt haben (bei Frauen genügen 43 Jahre). In solchen Fällen hat man nur Anspruch auf eine Teilrente der Skalen 1 bis 43.
Nun könnte man zum Schluss kommen, die genannten 3585 Franken seien so etwas wie eine Obergrenze. Erst wenn die Summe beider Einzelrenten diesen Betrag übersteige, würden die beiden Renten anteilmässig gekürzt.
Dem ist nicht so, wie auch ein Zuwanderer in Schindellegi im Kanton Schwyz erfahren musste. Zur Berechnung seiner AHV-Rente kommt nicht die "Rentenskala 44" zur Anwendung, sondern eine Skala entsprechend seinen Beitragsjahren.
Nehmen wir an, der Mann kommt auf 30 Beitragsjahre. Gemäss "Rentenskala 30" hätte er Anspruch auf eine maximale Teilrente von 1630 Franken. Und bei zehn Beitragsjahren, um ein anderes Beispiel zu nennen, gäbe es höchstens 543 Franken pro Monat. Auf diese maximalen Beträge kommt aber nur, wer auch ein entsprechendes Einkommen erzielte.
So weit, so gut. Aber wie ist das nun mit der Plafonierung von Teilrenten? Bleiben wir bei der Rentenskala 30. Die Maximalrente beträgt wie gesagt 1630 Franken. Kommen beide Ehepaare aufs Maximum, gäbe das 3260 Franken. Das ist zwar weniger als die vermeintliche Obergrenze von 3585 Franken. Aber eben: Auch Teilrenten werden plafoniert. Sie erhalten zusammen lediglich 2445 Franken, also 150 Prozent der maximalen Teilrente von 1630 Franken.
Dies sehr zum Ärger des Einwanderers in Schindellegi. "Hier tönt die Definition der Plafonierung mit '… nicht grösser sein als 150 Prozent der Maximalrente von 2390 Franken' fast wie ein Hohn auf Kosten der AHV-Teilrentenbezieher", schreibt mir der Mann. "Dieser Missstand sollte zumindest fairerweise erwähnt oder zur Richtigstellung beschrieben werden, wenn über Plafonierung geschrieben wird."
Von einem Missstand möchte ich nicht sprechen. Warum sollen Einwanderer mit nur wenig Beitragsjahren besser gestellt werden als Rentnerinnen und Rentner, die immer voll einbezahlt haben und keine Lücken aufweisen? Häufig bekommen sie erst noch eine Rente von dem Land, aus dem sie kommen. Unfair ist die Plafonierung bei Ehepaaren höchstens im Vergleich zu nicht verheirateten Paaren. Diese Platte kennen wir.