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Keine gesetzlichen Feiertage

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Heute ist der 1. August und seit 1994 ist dieser Tag einem Sonntag gleichgestellt. Sprich es wird generell nicht gearbeitet, bzw. es darf nicht gearbeitet werden. In allen Kantonen sind zudem der 25. Dezember, der 1. Januar sowie Auffahrt gesetzliche Feiertage, andere Feiertage sind es nicht flächendeckend. Doch wieso sollen der Bund oder die Kantone so etwas überhaupt bestimmen? Wir sagen: Das sollen sie gar nicht. Deswegen fordern wir die Abschaffung der gesetzlichen Feiertage. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen untereinander ausmachen, an welchen Feiertagen gearbeitet wird. Als Kompromiss könnten für die entgangenen freien Tage das Minimum an Ferientagen für Arbeitnehmer aufgestockt werden. Aber natürlich fordern wir langfristig, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch frei

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Heute ist der 1. August und seit 1994 ist dieser Tag einem Sonntag gleichgestellt. Sprich es wird generell nicht gearbeitet, bzw. es darf nicht gearbeitet werden. In allen Kantonen sind zudem der 25. Dezember, der 1. Januar sowie Auffahrt gesetzliche Feiertage, andere Feiertage sind es nicht flächendeckend.

Doch wieso sollen der Bund oder die Kantone so etwas überhaupt bestimmen? Wir sagen: Das sollen sie gar nicht. Deswegen fordern wir die Abschaffung der gesetzlichen Feiertage. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen untereinander ausmachen, an welchen Feiertagen gearbeitet wird. Als Kompromiss könnten für die entgangenen freien Tage das Minimum an Ferientagen für Arbeitnehmer aufgestockt werden. Aber natürlich fordern wir langfristig, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch frei aushandeln dürfen, wie viele Ferientage bezogen werden können.

Ein weiterer Grund, warum gesetzliche Feiertage abgeschafft gehören, ist die Tatsache, dass die allermeisten davon religiöse Feiertage sind, wodurch der Staat auch Partei für eine bestimmte Religion nimmt. Religion ist aber Privatsache und in unserer offenen und vielfältigen Gesellschaft soll der Staat keine Religion bevorteilen. Ein Muslim oder eine Atheistin soll also ohne weiteres am 25. Dezember arbeiten können, wenn er oder sie Weihnachten keine Beachtung schenken will. Und man kann davon ausgehen, dass an den gängigen Feiertagen wie dem 1. August auch weiterhin nicht gearbeitet wird, künftig einfach ohne gesetzliches Verbot.

So wollen wir am heutigen Nationalfeiertag die Freiheit fordern selber zu bestimmen, was eines freien Tages würdig ist. Und heute ist für die meisten Bewohner der Schweiz so ein Tag. Einen frohen 1. August allerseits!

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