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Sind die Privilegien der öffentlich-rechtlichen Medien begründet?

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Am 17. Mai 2018 werden wichtige Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Finanzierung des öffentlichen Rundfunks erwartet. Die Richter in Karlsruhe werden sich mit konkreten Verfassungsbeschwerden befassen, die auf den 2013 eingeführten Rundfunkbeitrag abzielen. Sie werden laut der Neuen Juristischen Wochenschrift diese Beitrag komplett auf den Prüfstand stellen. So wird unter anderem untersucht, ob die Länder, die den neuen Staatsvertrag abgesegnet haben, hierzu überhaupt legitimiert gewesen sind. Die Urteile werden auch deshalb mit Spannung erwartet, weil die deutsche Rundfunkverfassung weitgehend auf die [Karlsruher] Rechtsprechung und nicht auf konkrete Vorgaben im Grundgesetz zurückgeht. So verlautbarte das

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Sind die Privilegien der öffentlich-rechtlichen Medien begründet?

Am 17. Mai 2018 werden wichtige Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Finanzierung des öffentlichen Rundfunks erwartet. Die Richter in Karlsruhe werden sich mit konkreten Verfassungsbeschwerden befassen, die auf den 2013 eingeführten Rundfunkbeitrag abzielen. Sie werden laut der Neuen Juristischen Wochenschrift diese Beitrag komplett auf den Prüfstand stellen. So wird unter anderem untersucht, ob die Länder, die den neuen Staatsvertrag abgesegnet haben, hierzu überhaupt legitimiert gewesen sind.

Die Urteile werden auch deshalb mit Spannung erwartet, weil die deutsche Rundfunkverfassung weitgehend auf die [Karlsruher] Rechtsprechung und nicht auf konkrete Vorgaben im Grundgesetz zurückgeht. So verlautbarte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil von 1961, dass im Fernsehen – im Gegensatz zur Presse – eine „Sondersituation“ bestehe. Hiernach kann der Staat das Fernsehen gestalten, weil es aufgrund der damaligen technischen Voraussetzungen schlichtweg nicht möglich gewesen ist, dass viele Einzelne Fernseh-Rundfunk betreiben. Und das nicht zuletzt, weil Fernsehen damals mit einem „außergewöhnlich großen finanziellen Aufwand“ verbunden war.

Dies bewegte das Gericht zu einer erforderlichen Notlösung: Die Meinungsvielfalt sollte vom Staat organisiert werden. Die Privilegien, die die Öffentlich-Rechtlichen seitdem genießen, sind also auf die technischen Umstände zur Zeit der Gründungen von ARD und Co. zurückzuführen.

Tatort: Fernsehen aus Gründen der Nostalgie

Seitdem hat sich die Medienlandschaft aber drastisch verändert. Neue technologische Möglichkeiten haben das Angebot an Information und Unterhaltung erhöht und eine nie da gewesene Vielfalt in die Haushalte, ja sogar in die Hosentaschen gebracht. So können über den Fernseher heute bis zu 400 Sender empfangen werden; des Weiteren sorgen Informationen im Internet für einen Pluralismus an Meinungen, den der gut sortierte Zeitungsfachhandel nicht mal im Traum abdecken könnte.

Als Konsequenz hat sich das Konsumverhalten in der Bevölkerung diesen neuen Möglichkeiten angepasst. So sitzt der Großteil der Bevölkerung nicht mehr um Punkt 20 Uhr zur Tagesschau vor dem Fernseher, sondern informiert sich individuell. Das bewegte Bild ist dabei längst kein finanzieller Aufwand mehr, sondern ein Tool, dessen sich jeder private Informationsanbieter bedient. Auch der teuer produzierte Tatort wird höchstens noch aus Nostalgie geschaut – aufwendige Krimiserien bietet längst auch der freie Markt.

Überangebot von Kanälen und Sendern

Doch als Reaktion der Verantwortlichen, die um ihren Einfluss fürchten müssen, erleben wir aktuell ein „Jetzt erst recht!“. Der Zwangsbeitrag muss seit dem Staatsrundfunkvertrag von 2013 von jedem Haushalt gezahlt werden. Mit den 17,50 Euro im Monat kommt so jede Familie, Wohngemeinschaft oder jeder Single-Haushalt auf stolze 210 Euro im Jahr.

Im Auftrag des Prometheus Instituts ermittelte Professor Justus Haucap die jährlichen Einnahmen der Öffentlich-Rechtlichen von 7,2 Milliarden Euro: der absolute Spitzenwert – vor Japan (6,4 Milliarden) und Großbritannien (4,6 Milliarden). Finanziert wird damit ein Überangebot von 23 Fernsehkanälen und 63 Radiosendern, um ein vermeintlich vielfältiges Angebot zu gewährleisten. Zusätzlich versucht man, über teure Produktionen und Live-Übertragungen von Sportevents Marktanteile zu sichern.

Die Urteile Ende Mai beziehen sich auf die Rundfunkbeitrag. Doch angesichts der obsoleten historischen Privilegien, die der öffentliche Rundfunk genießt, brauchen wir eine grundsätzliche Debatte über die Anstalten per se. In Zeiten der Digitalisierung kämpfen die Staatssender mit öffentlichen Geldern erfolglos um ihre schwindende Bedeutung und produzieren ein Angebot, das der Markt längst liefert. Gleichzeitig hemmen sie den Wettbewerb, für den Ludwig Erhard stets seine Lanze gebrochen hat: „Wo kein Wettbewerb lebendig ist, tritt notwendig ein Stillstand ein, der schließlich zu einer allgemeinen Erstarrung führt. Jedermann verteidigt dann gerade das, was er besitzt.“ Der öffentliche Rundfunk lässt grüßen.

Erstmals erschienen in der Fuldaer Zeitung.

Frank Schäffler
1997 bis 2010 selbstständiger Berater für die Marschollek, Lautenschläger und Partner AG (MLP), Wiesloch Seit 1987 engagiert in der Lokal- und Landespolitik in Nordrhein-Westfalen als Mitglied der FDP 2005 – 2013 Abgeordneter des Deutschen Bundestages Schäffler ist sehr verbunden mit dem freiheitlichen Denken in der Schweiz und ist daher in economicblogs.ch

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