Foto: Pixabay Die Beamtenversicherungskasse BVK hat vor dem Zürcher Handelsgericht CHF 20 Mio. Vermittlungsprovisionen für ihre Versicherten zurückerstritten. Laut einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2012 sind die von Asset Managern verrechneten Retrozessionen widerrechtlich und die entsprechenden Vermögenswerte gehören dem Kunden. Darauf forderte die BVK die verrechneten Retrozessionen sowie anderweitige ungerechtfertigte Provisionen von allen beauftragten Vermögensverwaltern zurück. Nicht alle Vermögensverwalter leisten der Forderung auf Herausgabe der Vermögenswerte Folge. Deshalb entschied sich die BVK für die Rückforderung vor Gericht. Nach einem langwierigen und zeitaufwendigen Verfahren hat das
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Die Beamtenversicherungskasse BVK hat vor dem Zürcher Handelsgericht CHF 20 Mio. Vermittlungsprovisionen für ihre Versicherten zurückerstritten.
Laut einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2012 sind die von Asset Managern verrechneten Retrozessionen widerrechtlich und die entsprechenden Vermögenswerte gehören dem Kunden. Darauf forderte die BVK die verrechneten Retrozessionen sowie anderweitige ungerechtfertigte Provisionen von allen beauftragten Vermögensverwaltern zurück.
Nicht alle Vermögensverwalter leisten der Forderung auf Herausgabe der Vermögenswerte Folge. Deshalb entschied sich die BVK für die Rückforderung vor Gericht. Nach einem langwierigen und zeitaufwendigen Verfahren hat das Handelsgericht des Kantons Zürich zu Gunsten der BVK entschieden. Der Vermögensverwalter wird damit verpflichtet, der BVK Retrozessionen in der Höhe von CHF 12,5 Mio. und Verzugszinsen von CHF 7,5 Mio zurückzuerstatten. Der Betrag von CHF 20 Mio. kommt vollumfänglich den Versicherten zugute.