Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht eine weitere Aufsichtsmitteilung im Kontext der COVID-19-Krise. Sie passt darin die Fristen von diversen, bereits erteilten Erleichterungen an und präzisiert die Berechnung der Finanzierungsquote NSFR. Mit der Aufsichtsmitteilung 06/2020 vom 19. Mai 2020 passt die FINMA die Fristen von verschiedenen, bereits gewährten Erleichterungen an. Die Kunden halten weiterhin unüblich hohe Bargeldeinlagen bei Schweizer Banken. Die FINMA verlängert deswegen die Erleichterung bei der Berechnung der Leverage Ratio (Ausnahme von Zentralbankguthaben) für alle Banken bis zum 1. Januar 2021 (ursprünglich 1. Juli 2020). Die Erleichterungen im Kontext der Risikoverteilung bei Banken werden nicht mehr breit in Anspruch
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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht eine weitere Aufsichtsmitteilung im Kontext der COVID-19-Krise. Sie passt darin die Fristen von diversen, bereits erteilten Erleichterungen an und präzisiert die Berechnung der Finanzierungsquote NSFR.
Mit der Aufsichtsmitteilung 06/2020 vom 19. Mai 2020 passt die FINMA die Fristen von verschiedenen, bereits gewährten Erleichterungen an. Die Kunden halten weiterhin unüblich hohe Bargeldeinlagen bei Schweizer Banken. Die FINMA verlängert deswegen die Erleichterung bei der Berechnung der Leverage Ratio (Ausnahme von Zentralbankguthaben) für alle Banken bis zum 1. Januar 2021 (ursprünglich 1. Juli 2020). Die Erleichterungen im Kontext der Risikoverteilung bei Banken werden nicht mehr breit in Anspruch genommen und daher auch nicht verlängert. Die Institute können aber im Einzelfall spezifische Ausnahmen beantragen. Die Erleichterung bezüglich Marktrisiken wird in die zukünftige Aufsichtspraxis übernommen. Im Bereich der Geldwäschereibekämpfung gewährte die FINMA Erleichterungen bei der Eröffnung von neuen Kundenbeziehungen. Diese werden für spezifische Situationen, insbesondere für ausländische Kunden verlängert, um schrittweise zum normalen Eröffnungsprozess zurückzukehren. Weiter präzisiert die FINMA die Handhabung der Laufzeiten der im Rahmen der SNB-COVID-19-Refinanzierungsfazilität (CRF) bezogenen Darlehen zur Berechnung der Finanzierungsquote (NSFR).
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