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Bundeskartellamt stellt Amazon unter verschärfte Beobachtung

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Nach Google und Facebook nimmt das Bundeskartellamt auch den US-Onlineriesen Amazon genauer unter die Lupe. Amazon sei ein Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“, erklärte das Kartellamt in Bonn am Mittwoch. Damit falle der Konzern mitsamt seiner Tochterunternehmen unter die sogenannte erweiterte Missbrauchsaufsicht, und zwar zunächst für fünf Jahre. Kartellamtschef Andreas Mundt erklärte, Amazon sei „der zentrale Schlüsselspieler im Bereich des E-Commerce“. Die Angebote des Konzerns als Händler, Marktplatz, Streaming- und Cloud-Anbieter seien zu einem „digitalen Ökosystem“ verbunden. Amazon wehrt sich Amazon erklärte, das Unternehmen stimme der Feststellung des Kartellamtes nicht zu. „Wir werden die Entscheidung sowie unsere Optionen, auch

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Nach Google und Facebook nimmt das Bundeskartellamt auch den US-Onlineriesen Amazon genauer unter die Lupe. Amazon sei ein Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“, erklärte das Kartellamt in Bonn am Mittwoch. Damit falle der Konzern mitsamt seiner Tochterunternehmen unter die sogenannte erweiterte Missbrauchsaufsicht, und zwar zunächst für fünf Jahre.

Kartellamtschef Andreas Mundt erklärte, Amazon sei „der zentrale Schlüsselspieler im Bereich des E-Commerce“. Die Angebote des Konzerns als Händler, Marktplatz, Streaming- und Cloud-Anbieter seien zu einem „digitalen Ökosystem“ verbunden.

Amazon wehrt sich

Amazon erklärte, das Unternehmen stimme der Feststellung des Kartellamtes nicht zu. „Wir werden die Entscheidung sowie unsere Optionen, auch Rechtsmittel, sorgfältig prüfen“, erklärte ein Sprecher. Amazon sei „in erster Linie ein Einzelhändler“.

Kartellamtspräsident Mundt erläuterte, konkret bedeute die Entscheidung seiner Behörde, „dass wir bei Amazon mögliche wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen gezielt aufgreifen und unterbinden können, und zwar effektiver als das bisher der Fall war“. Bei seinen Marktplatzdienstleistungen für Dritthändler halten die Kartellwächter Amazon demnach für marktbeherrschend. Hier greife zusätzlich die „klassische Missbrauchsaufsicht“, auf deren Grundlage die Behörde schon Verfahren gegen Amazon führt.

In einem Fall untersucht das Kartellamt, inwieweit Amazon durch Preiskontrollmechanismen oder Algorithmen Einfluss auf die Preissetzung der Händler auf dem Amazon-Marktplatz nimmt. Im zweiten Verfahren geht es darum, inwieweit Vereinbarungen zwischen Amazon und Markenherstellern, die Dritthändler vom Verkauf von Markenprodukten, auf dem Amazon Marktplatz ausschließen, ein Verstoß gegen Wettbewerbsregeln sind.

32 Milliarden Euro Umsatz im Jahr

Amazon macht laut Kartellamt in Deutschland etwa 32 Milliarden Euro Umsatz im Jahr. Jeder zweite Euro im deutschen Onlinehandel wird demnach bei Amazon ausgegeben. Mehr als 17 Millionen Menschen hierzulande sind zudem Prime-Abonnenten – neben versandkostenfreien Lieferungen können sie damit zahlreiche weitere Dienstleistungen erhalten. „Zudem verfügt Amazon über erhebliche Ressourcen wie wettbewerbsrelevante Daten und eine starke Finanzkraft“, erläuterte das Kartellamt seine Entscheidung.

Anfang 2021 waren neue Vorschriften im Wettbewerbsrecht in Kraft getreten. Zentraler Bestandteil ist die Modernisierung der Missbrauchsaufsicht – die Aufsichtsbehörden können nun bei Verstößen großer Digitalkonzerne früher einschreiten und wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Das Kartellamt hat auf dieser Grundlage bereits die Google-Mutter Alphabet und den Facebook-Mutterkonzern Meta verschärft ins Visier genommen. (afp/dl)



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