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Geimpft, genesen oder von Impfung befreit? Wer im Gesundheitswesen arbeitet und seit dem 15. März seinem Arbeitgeber keinen Nachweis erbringt, spielt mit einem Beschäftigungsverbot. Ein Vorstoß der AfD soll das ändern.
Knapp vier Wochen ist es her, dass die AfD im Bundestag mit ihrem Antrag zur Aufhebung der COVID-Impfpflicht gescheitert ist. Bei der Abstimmung am 7. April stimmten 606 Abgeordnete dagegen, dass die seit dem 15. März 2022 einrichtungsbezogene Impfnachweispflicht (oft als Impfpflicht bezeichnet), aufgehoben wird.
Vom Tisch ist das Thema jedoch noch nicht. Inzwischen liegen dem Gesundheitsausschuss des Bundestages zwei neue Anträge vor. Während die Fraktion von CDU/CSU fordert, dass die einrichtungsbezogene Impfnachweispflicht „jetzt solide vorbereitet“ wird, setzt sich die AfD weiter dafür ein, diese abzuschaffen, damit der ohnehin schon im Gesundheitswesen herrschende Fachkräftemangel nicht weiter verschärft wird.
Denn nach der aktuellen Rechtslage droht Mitarbeitern im Gesundheitswesen ein Beschäftigungsverbot vom Gesundheitsamt, wenn sie keinen Nachweis darüber vorlegen, dass sie geimpft oder genesen sind oder der Arzt ihnen von einer Impfung abrät.
Auch nach Ansicht des FDP-Gesundheitsexperten Andrew Ullmann kann die Impfpflicht für Personal in Kliniken und Pflegeheimen bei einer sehr hohen Impfrate entfallen. Diese Impfpflicht sei noch während der Delta-Variante eingeführt worden. „Der Schutz vor einer Übertragung des Coronavirus war mit dieser Variante noch deutlich höher“, so Ullmann.
Bedingung für Impfpflicht nicht erfüllt
Nach Aussage der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) lag die durchschnittliche Impfquote in den Kliniken bereits vor Einführung der Impfnachweispflicht bei rund 95 Prozent und damit weit über der allgemeinen Impfquote.
Trotz des sich „ohnehin weiter verschärften Pflegepersonalmangels sowie besorgniserregender Krankenstände“ hätten die Krankenhäuser die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht stets begrüßt und unterstützt – allerdings nur mit der Maßgabe, „dass auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht zwingend die Einführung der allgemeinen Impfpflicht folgt“.
Darauf hätten die Krankenhäuser auf der Grundlage der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenzen mit Bundeskanzler Olaf Scholz am 21. Dezember 2021 und 7. Januar 2022 sowie der Äußerungen des Kanzlers im Deutschen Bundestag (Plenarprotokoll 20/10, S. 478) vertraut, heißt es in einer Stellungnahme der DKG vom 21. April.
DKG fordert Aussetzung
Mit der am 7. April 2022 im Deutschen Bundestag krachend gescheiterten Gesetzesinitiative für eine wenigstens altersbezogene Impfpflicht sei diese Voraussetzung jedoch nicht mehr erfüllt. Es gebe nicht einmal eine Impfpflicht für „besonders vulnerable Personengruppen“. Gleichzeitig sei mit der letzten Novelle des Infektionsschutzgesetzes eine Vielzahl der pandemiebedingten Beschränkungen entfallen.
„Vor dem Hintergrund der in diesem Zusammenhang geäußerten politischen Positionen und dem Scheitern der altersbezogenen Impfpflicht ist es nicht mehr vermittelbar, warum die Krankenhäuser mit hohen bürokratischen Aufwänden belastet werden, um die einrichtungsbezogene Impfpflicht bis zum 31. Dezember 2022 zu erfüllen“, so die DKG.
Die Krankenhäuser fordern die sofortige Aussetzung der in Paragraf 20a Infektionsschutzgesetz geregelten einrichtungsbezogenen Impfpflicht, so die DKG. Sollte es perspektivisch neue wissenschaftliche Erkenntnisse geben, könnte ein Wiederaufleben der Regelungen in Betracht gezogen werden.
Keine Verhältnismäßigkeit gegeben
Die AfD geht noch einen Schritt weiter: Die Impfpflicht muss weg. Der Impfschutz sei im Wesentlichen nach aktuellen Kenntnissen nur ein Eigenschutz, wonach ein Patient durch Impfung des Pflegepersonals kaum geschützt sei. Durch Omikron würde die Krankheitsschwere zudem herabgesetzt. Damit sei „die Anordnung eines Betretungsverbots für Ungeimpfte schon aus Verhältnismäßigkeitsgründen obsolet“.
Ein solches Betretungsverbot sei weder aus gesundheitlichen Gründen erforderlich, noch aus rechtlichen Gründen umsetzbar. Gleichzeitig würde ein im Raum stehendes Betretungsverbot als „potenzielle Bedrohung“ gegenüber ungeimpften Mitarbeitern trotzdem dazu führen, dass dringend benötigte Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen herausgedrängt werden.
„Das gilt es genauso zu verhindern wie die unnötige Belastung der Gesundheitsämter mit letztlich gesundheitlich ergebnislosen Verfahren und die anschließende unnötige Belastung der Gerichte“, findet die AfD.
Wann über den Antrag der AfD abschließend im Bundestag abgestimmt wird, steht noch nicht fest.