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Nachrichtendienstgesetz: Einladung zum Machtmissbrauch

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«Ohne Sicherheit keine Freiheit.» So wirbt das VBS derzeit für das neuen Nachrichtendienstgesetz, das den Spielraum des Nachrichtendienstes bedeutend ausweiten würde. Wie die liberätre Kleinpartei up! auf ihrer Webseite schreibt, lehnt sie dieses Gesetz ab. Denn: Mehr Spielraum für den Nachrichtendienst bedeutet auch immer mehr Risiko für staatlichen Machtmissbrauch. Betrachtet man das neue Nachrichtendienstgesetz genau, ...

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Nachrichtendienstgesetz: Einladung zum Machtmissbrauch


«Ohne Sicherheit keine Freiheit.» So wirbt das VBS derzeit für das neuen Nachrichtendienstgesetz, das den Spielraum des Nachrichtendienstes bedeutend ausweiten würde. Wie die liberätre Kleinpartei up! auf ihrer Webseite schreibt, lehnt sie dieses Gesetz ab. Denn: Mehr Spielraum für den Nachrichtendienst bedeutet auch immer mehr Risiko für staatlichen Machtmissbrauch. Betrachtet man das neue Nachrichtendienstgesetz genau, bedeutet es nicht «Freiheit durch Sicherheit», sondern «weniger Freiheit und weniger Sicherheit»!

Unverhältnismässig

Das neue Nachrichtendienstgesetz ist unverhältnismässig, denn es trifft die Falschen. Nachrichtendienste handeln sehr oft präventiv und aufgrund vagen Verdachts. Sie wollen darum, dass die Gesetze, die sie einschränken, offen formuliert sind. Umgekehrt eröffnet das aber auch die Möglichkeit von Machtmissbrauch, wie die «Fichenaffäre» oder die NSA-Enthüllungen gezeigt haben. Eine Form solchen Machtmissbrauchs ist die grossangelegte Überwachung Unschuldiger, wie sie beispielsweise durch die im Gesetz neu vorgesehene Möglichkeit der Rasterfahndung im Internet zwangsläufig betrieben würde. Diese ist zwar nur für grenzüberschreitenden Datenverkehr möglich. In der heutigen Internetarchitektur gibt es jedoch keine Möglichkeit, den eigenen Datenverkehr am Überschreiten von Landesgrenzen zu hindern, sodass jede Kommunikation grundsätzlich überwacht werden kann.

160828-NDGTerrorismus-550x550Keine wirksamen Kontrollmechanismen

Das neue Nachrichtendienstgesetz sieht vor, dass Überwachungsmassnahmen des Nachrichtendienstes vom Vorsteher des Verteidigungsdepartements und vom Vorsteher der zuständigen Abteilung des Bundesverwaltungsgericht genehmigt werden müssen. Der VBS-Vorsteher als Teil der Exekutive ist jedoch entgegen den Beteuerungen des Bundesrates eigentlich nicht Kontrollorgan, sondern selbst zu kontrollierendes Subjekt, da Kompetenzübertritte häufig von der Exekutive selbst ausgehen. Damit werden Informationsbeschaffungsmassnahmen nur durch eine Einzelpersonen in der Judikative kontrolliert. «Bei Dringlichkeit», so das Gesetz, muss keine Genehmigung eingeholt werden. Die Mitteilungspflicht im Nachhinein gegenüber überwachten Personen ist zwar löblich, entfaltet aber naturgemäss wenig präventive Kontrollwirkung. Auch dürfte eine künftige Auswertung der Effektivität des Gesetzes schwer werden, da keine Transparenz darüber herrscht, mit welchen Massnahmen welche Vorfälle verhindert werden konnten.

Staatstrojaner erhöhen Unsicherheit

Ebenfalls sieht das neue Gesetz eine Rechtsgrundlage für den Einsatz sogenannter «Staatstrojaner» vor. Solche Programme nutzen Softwarefehler im auszuspionierenden System aus. Um solche Viren einsetzen zu können, muss der Bund weit verbreitete Sicherheitsfehler ausfindig machen, was meist über dubiose Schwarzmärkte geschieht. Weiter darf der Bund diese Sicherheitsfehler dann nicht öffentlich bekanntgeben, was der gängigen Praxis der «Responsible disclosure» in der Informationssicherheit widerspricht. Ausserdem könnte der Bund sogar in Versuchung geraten, Druck auf Software-Hersteller auszuüben, absichtlich «Hintertüren» in ihre Software einzubauen. Diese könnten dann jedoch nicht nur vom Bund, sondern auch von findigen Kriminellen ausgenutzt werden. Der Einsatz von Staatstrojanern führt also zu deutlich weniger Sicherheit für die breite Masse.

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Die Zürcherin ist ein Online-Magazin mit einer klassisch-liberalen Ausrichtung. Berichtet wird über Zürich und die Welt.

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