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Interessiert… Kundenschutz?

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Interessiert… Kundenschutz? Als Kundin darf ich von meiner Bank erwarten, ausreichend informiert und gut beraten zu werden. Das neue Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) fasst die entsprechenden Anlegerschutz-Vorschriften zusammen. Urteilen und entscheiden muss ich jedoch weiterhin selbst. http://www.swissbanking.org/de/services/blog/interessiert-kundenschutz http://www.swissbanking.org/de/services/blog/interessiert-kundenschutz/@@download/image/interessiert_kundenschutz.jpg 2017/11/09 07:30:00 GMT+1 Als Kundin darf ich von meiner Bank erwarten, ausreichend informiert und gut beraten zu werden. Das neue Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) fasst die entsprechenden Anlegerschutz-Vorschriften

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Interessiert… Kundenschutz? Als Kundin darf ich von meiner Bank erwarten, ausreichend informiert und gut beraten zu werden. Das neue Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) fasst die entsprechenden Anlegerschutz-Vorschriften zusammen. Urteilen und entscheiden muss ich jedoch weiterhin selbst. http://www.swissbanking.org/de/services/blog/interessiert-kundenschutz/@@download/image/interessiert_kundenschutz.jpg
Interessiert… Kundenschutz?
2017/11/09 07:30:00 GMT+1
Als Kundin darf ich von meiner Bank erwarten, ausreichend informiert und gut beraten zu werden. Das neue Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) fasst die entsprechenden Anlegerschutz-Vorschriften zusammen. Urteilen und entscheiden muss ich jedoch weiterhin selbst.

Nadja Zurflüh untersucht in ihrer Blogserie, inwiefern die Top-Themen der Finanzwelt auch für die Generation Y – also diejenigen, die zwischen 1980 und 1995 geboren sind – interessant sind. Nadja Zurflüh arbeitet in der Kommunikationsabteilung der SBVg und hat Betriebsökonomie studiert.

Spätestens wenn junge Menschen in die Arbeitswelt eintreten, wird die eigene Bankbeziehung zum Thema. Meist besteht bereits ein Bankkonto seit früher Kindheit. Mit dem Berufsalltag und dem ersten selbst verdienten Geld kommen aber neue Bedürfnisse dazu. Nebst der reinen Geldaufbewahrung bietet es sich gerade im aktuellen Tiefzinsumfeld an, einen Teil des Geldes zu investieren beziehungsweise anzulegen.

…denn sie wissen, was sie tun

Wer ein Wertschriftendepot eröffnen möchte, erhält nebst einer umfangreichen Risikobroschüre einen Stapel Dokumente zur Unterschrift vorgelegt. Es ist wichtig, dass ich als Kundin verstehe, was ich da unterzeichnen soll. Schliesslich geht es um meinen hart erarbeiteten Lohn – da bilde ich mir besser selbst eine fundierte Meinung. Es ist ähnlich wie beim Kauf eines Autos: da unterschreibe ich den Kaufvertrag ja auch erst, wenn ich weiss, was ich will. In der Bank hilft mir der Kundenberater natürlich bei der Auswahl der Produkte – entscheiden muss ich aber schlussendlich selbst.

So sieht es auch das neue Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) vor, welches voraussichtlich 2019 in Kraft tritt. Der Kunde hat beispielsweise ein Recht darauf, dass die Finanzinstrumente verständlich und gut dokumentiert sind und seine Bank prüft, ob die empfohlenen Dienstleistungen oder Produkte seinen Kenntnissen und Erfahrungen angemessen sind. Als mündiger Bürger bestimmt er aber selber, ob er das Geschäft abschliessen will oder nicht.

Was darf ich von meiner Bank erwarten?

Für mich als (Neu-)Anlegerin bedeutet das konkret, dass ich von meinem Kundenberater eine auf mich abgestimmte Beratung erwarten darf. Dazu gehören folgende Elemente:

  • Für jedes Finanzinstrument, in welchem ich als Privatkundin mein Geld anlegen will, erhalte ich ein leicht verständliches Basisinformationsblatt (mit Ausnahme der ganz einfach zu verstehenden Produkte Aktie, Partizipations- und Genussschein).
  • Daneben gibt es eine weitreichende Prospektpflicht für öffentlich angebotene Effekten. Ich erhalte also auch noch einen sogenannten „Prospekt“, der mich genauer über das Produkt informiert.
  • Je nach Intensität der Beratung klärt der Kundenberater auch ab, ob die Produkte, in die ich investieren will, für mich angemessen und geeignet sind. Wenn ich der Bank aus eigenem Antrieb nur einen einfachen Kaufauftrag erteile, ist dies zwar noch nicht der Fall. Wenn mein Berater mich bei so einer Transaktion allerdings berät, muss er prüfen, ob das Produkt für mich angemessen ist. Das heisst, dass der Berater sich über meine Kenntnisse und Erfahrungen informieren muss. Berät mich der Kundenberater umfassend, zum Beispiel, weil ich ihm einen Vermögensverwaltungsauftrag gebe, dann muss er jeweils auch abklären, ob die Produkte für mich geeignet sind. Das bedeutet, dass er sich zusätzlich zu meinen Kenntnissen und Erfahrungen auch über meine finanziellen Verhältnisse und Anlageziele erkundigen muss.

Damit ist sichergestellt, dass ich vor der Unterzeichnung des Papierstapels die entsprechenden Inhalte verstehe – auch wenn ich keine Banklehre gemacht habe.

Dies wird auch durch die hohe Beratungsqualität der Banken gewährleistet. Dafür ist die Schweiz (nebst der guten Schoggi und dem Käse) ja bekannt. Auch in dieser Hinsicht sorgt das FIDLEG für mehr Sicherheit, denn es legt Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung von Bankmitarbeitenden fest.

Auf der gesetzlichen Seite ist mit dem FIDLEG also alles so geregelt, dass ich bei meinen ersten Anlageentscheiden gut informiert und beraten werde. Das FIDLEG geht aber auch davon aus, dass Bankkunden als mündige Anleger agieren. Sie urteilen also selbst und übernehmen die Verantwortung für ihre Entscheide. Eigentlich logisch – auch für die Generation Y.

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Die Schweizerische Bankiervereinigung Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) ist der Spitzenverband des Schweizer Finanzplatzes. Hauptzielsetzung der SBVg ist die Beibehaltung und Förderung optimaler Rahmenbedingungen im In- und Ausland für den Finanzplatz Schweiz.

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