Dieser Beitrag stellt die Frage, ob die EZB mit ihrem Anleihekaufprogramm die Schulden der Eurozone zu einem beträchtlichen Teil zum Verschwinden bringen wird.
Mit Beschluss vom 18. Juli 2017 hat das
Bundesverfassungsgericht die bei ihm anhängigen Verfahren zur Frage der
Vereinbarkeit des Staatsanleihekaufprogramms (sog. "Public Sector Purchase
Programme" – PSPP) der Europäischen Zentralbank mit dem Grundgesetz ausgesetzt
und dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob sich dieses auch als "Quantitative Lockerung" bezeichnete Vorgehen mit dem Unionsrecht vereinbaren
lässt (BVerfG, 2 BvR 859/15[ a ]).
Die Vorlage lässt klar erkennen, dass
zumindest die Mehrheit des Zweiten Senats des BVerfG die Vereinbarkeit des
Programms mit dem Unionsrecht bezweifelt. Dennoch lässt sich