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Am 1. Februar soll in Österreich die Impfpflicht mit den Corona-Präparaten starten. Dagegen legte unter anderem der emeritierte Immunologie-Professor Diether Schönitzer beim Parlament Einspruch ein. Seine Gründe waren sowohl medizinischer als auch sozialer Natur. Der Immun-Experte warnte vor den Gefahren der mRNA-Imfpungen.
Am 20. Januar 2022 wurde im Nationalrat von Österreich mit namentlicher Abstimmung die Impfpflicht beschlossen. Das Inkrafttreten des Gesetzes gilt nur noch als Formsache, da die Zustimmung des Bundesrates in der Abstimmung am 3. Februar als sicher gilt. Dort haben die beiden Regierungsparteien ÖVP und Grüne die Mehrheit.
Demnach wird sehr wahrscheinlich ab Februar in Österreich eine Corona-Impfpflicht gelten – mit Straffreiheit in einer Übergangsphase: „Wer nach dem 15. März 2022 die Impfpflicht nicht erfüllt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 3 600 Euro zu bestrafen“, heißt es im Gesetzestext.
Diesbezüglich reichte der emeritierte Univ. Prof. Dr. med. Diether Schönitzer eine „sachliche und fachbezogene Stellungnahme und einen Einspruch zur Einführung des für 1. Februar 2022 geplanten Covid-19-Impfpflichtgesetzes“ beim Parlament ein. Schönitzer war unter anderem Leiter der immunologischen Abteilung an der Medizinischen Universität Innsbruck.
Killerzellen oder Antikörper?
In seinem medizinischen Statement an den Nationalrat, das österreichische Parlament, stellte Professor Schönitzer zunächst einmal klar, dass seiner Ansicht nach die „mRNA-haltigen Substanzen“ nur fälschlicherweise als Impfstoffe oder Seren bezeichnet würden.
Dann geht er auf deren Wirkungsweise ein: Nach dem Eindringen in die Blutbahn würden die Substanzen zunächst in die Gefäßwandzellen eindringen. An deren Oberfläche würden sie zur Ausbildung von Spike-Proteinen führen, die dann als Fremdantigen fungieren und zur Antikörperbildung führen sollen. Die Folge soll dann die Immunität sein.
Doch es gebe ein Problem: Die Spikes würden eine gewisse Zeit oder „wahrscheinlich dauerhaft“ an den körpereigenen Zellen anhaften. Doch die aktivierten Killerzellen – „beziehungsweise Antikörper (falls die Impfung wirkt!)“ – würden dann die mit den Spikes als „fremd“ markierten Zellen des geimpften Menschen zerstören. Die Folge sei eine „immunologische Zell- und Gewebszerstörung“. Schönitzer nach führe das zu den „bekannten Thromboembolien, zur Zerstörung von Herzmuskelzellen, Lungen- und Nierengewebe“. Letztlich führe es zur Erschöpfung des Immunsystems.
Auch vor den Booster-Impfungen warnte der Immun-Professor: „Auffrischungsimpfungen verstärken diese Effekte, weil frisch durch die Boosterung entstandene Spikes auf inzwischen gebildete Antikörper stoßen.“ Mit hoher Wahrscheinlichkeit käme es dann zur Entstehung von Akutreaktionen und als Langzeitfolge zu Autoimmunreaktionen. Es könnten sogar „schlummernde Infektionen wie Tuberkulose reaktiviert werden“, so der Professor.
Gefahr für das Gesundheitssystem
Diese könnten das Gesundheitssystem mehr gefährden, als es dem „Anteil der gesunden, impfkritischen Nichtgeimpften“ möglich sei. Ohnehin müsse bei den Ungeimpften mit einer relativ hohen natürlichen Immunisierungsrate gerechnet werden, weil schwache Verläufe gar nicht erfasst würden.
Daher sei laut Prof. Schönitzer die Einführung einer „Impfpflicht mit Verwaltungsstrafen für Nicht-Impfwillige“ nicht verhältnismäßig. Sie könne viele Menschen zudem an ihre Existenzgrenzen bringen. Strafen als Druckmittel führten bei den Menschen auch zu psychischen Belastungen. Daher werde die Impfpflicht de facto zum Impfzwang.
Impfen Ärzte gegen besseres Wissen?
Von der Einführung einer Impfpflicht rate er daher ausdrücklich generell ab und „im Besonderen unter Anwendung erbsubstanz-haltiger Inhaltstoffe“. Der Immun-Experte nannte es erschreckend, dass sich „Kolleginnen und Kollegen inklusive sog. Experten“ über den geleisteten Hippokratischen Eid hinwegsetzten und ihren Patienten und deren Kindern zur Impfung rieten – oder diese sogar selbst durchführten. Dies alles geschehe aus „immunologischer Unwissenheit und/oder Desinteresse, oder auf Druck“.
Prof. Schönitzer gab seine „Qualifikation für diesen Einspruch“ mit seinem beruflichen Werdegang als gerechtfertigt an. Der pensionierte Universitätsprofessor war von 1968 bis 2005 am „Zentralinstitut für Bluttransfusion und immunologische Abteilung“ der Universität Innsbruck tätig, als Assistenzarzt, als geschäftsführender Oberarzt und „schließlich 17 Jahre als Vorstand“. Zur täglichen Arbeit im Institut gehörte unter anderem die immunologische Sicherstellung der Verträglichkeit von Bluttransfusionen für die Patienten und die Prüfung der Gewebemerkmale für Organ- und Stammzelltransplantationen, wie Schönitzer erklärt.
Die Wirkung der mRNA-Substanzen und der gebildeten Spike-Proteine verglich Schönitzer mit den Erfahrungen aus seiner jahrzehntelangen Arbeit in der Immunologie. Auch da sei es um Antikörper gegangen und Probleme durch verabreichte Medikamente, die die Änderung der Oberfläche der Blutzellen verursacht hatten.
Dadurch seien Neo-Antigene entstanden, die „vom Immunsystem des Patienten als fremd erkannt werden“. Das habe zum Absterben dieser Blutzellen geführt. Was Professor Schönitzer offenbar am Handeln von mRNA-impfenden Kollegen wundert: „Die zugrunde liegenden Abbaumechanismen gehören zum immunologischen Basiswissen der Ärzte und können durch Laboruntersuchungen im Detail bestätigt werden.“
Ab 15. März: Impfpflicht inklusive Boostern
Die Bereichssprecher für Gesundheit der Regierungskoalition, die ÖVP-Abgeordnete im Nationalrat Gabriela Schwarz und der Grünen-Abgeordnete Ralph Schallmeiner, hatten am 16. Dezember 2021 im österreichischen Nationalrat einen Antrag zur Impfpflicht eingebracht. Demnach sollen zum „Schutz der öffentlichen Gesundheit“ alle in Österreich wohnende Personen ab 18 Jahren dazu verpflichten werden, „sich einer Schutzimpfung gegen COVID-19 zu unterziehen“ – mit Stichtag 15. März 2022.
Zur Erfüllung der Impfpflicht gehört dem Gesetzestext nach auch eine Booster-Impfung im Zeitraum von vier bis neun Monaten nach der sogenannten Grundimmunisierung. Ausgenommen sind Schwangere und Personen, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit mit einem der zur Verfügung stehenden Impfstoffe geimpft werden können oder bei denen nicht mit einer Immunantwort durch die Impfung zu rechnen ist beziehungsweise bei denen diese nach mehreren Impfungen nicht eingetreten ist. Ebenfalls ausgenommen sind Genesene für den Zeitraum von 180 Tagen nach einem Positivtest. Dem Gesetzestext nach darf die Impfung nicht durch „unmittelbaren [Zwang] durchgesetzt werden“.
Mehrheitliche Zustimmung nach heftiger Debatte
137 von 170 anwesenden Abgeordneten stimmten am 20. Januar im Nationalrat mit „Ja“ zum Impfpflichtgesetz, 33 sprachen sich dagegen aus. 13 Abgeordnete blieben der Abstimmung fern, berichtet der ORF. Vor der Abstimmung hatte es eine heftige Debatte im Parlament gegeben.
Unter den Ferngebliebenen war auch eine Grünen-Abgeordnete. Ewa Ernst-Dziedzic hatte schon zuvor bekannt gegeben, dass sie nicht zustimmen wolle. Auch von der SPÖ blieben zwei Abgeordnete aus Niederösterreich fern. Sie hatten sich intern bereits gegen die Impfpflicht ausgesprochen.
Unter den aktiven Nein-Stimmen befand sich unter anderem der SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch. Auch mehrere NEOS-Abgeordnete votierten mit „Nein“, unter anderem die Menschenrechtsexpertin Stephanie Krisper, NEOS-Pandemiesprecher Gerald Loacker und -Justizsprecher Johannes Margreiter sowie die Gesundheitssprecherin der NEOS, Fiona Fiedler. Die übrigen Nein-Stimmen kamen von der FPÖ, bei der alle anwesenden Abgeordneten gegen die Impfpflicht stimmten.