Bild: Pixabay Das Parlament will, dass der Bundesrat eine Gesetzesgrundlage für Schweizer Trusts ausarbeitet. Dieses Rechtsverhältnis ist in der Schweizer Rechtsordnung noch nicht vorgesehen. Heute werden Trusts in der Schweiz nach ausländischem Zivilrecht behandelt: Schweizerinnen und Schweizer, die Vermögenswerte in einem Trust unterbringen wollen, müssen sich nach ausländischem Recht richten. Das will das Parlament ändern. Bei Trusts handelt sich um ein Rechtsverhältnis, bei dem ein Treugeber Eigentum an einen Treunehmer überträgt. Damit verbunden ist die Verpflichtung, die Vermögenswerte zugunsten von bestimmten Begünstigten zu verwalten und zu verwenden. Anders als die Stiftung hat der Trust keine eigene
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Das Parlament will, dass der Bundesrat eine Gesetzesgrundlage für Schweizer Trusts ausarbeitet. Dieses Rechtsverhältnis ist in der Schweizer Rechtsordnung noch nicht vorgesehen.
Heute werden Trusts in der Schweiz nach ausländischem Zivilrecht behandelt: Schweizerinnen und Schweizer, die Vermögenswerte in einem Trust unterbringen wollen, müssen sich nach ausländischem Recht richten. Das will das Parlament ändern.
Bei Trusts handelt sich um ein Rechtsverhältnis, bei dem ein Treugeber Eigentum an einen Treunehmer überträgt. Damit verbunden ist die Verpflichtung, die Vermögenswerte zugunsten von bestimmten Begünstigten zu verwalten und zu verwenden. Anders als die Stiftung hat der Trust keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Vermögenswerte bilden aber ein getrenntes Sondervermögen und sind nicht Bestandteil des Vermögens des Treunehmers. Der Treugeber kann sich das Recht vorbehalten, den Trust später wieder aufzulösen und das verbleibende Vermögen an sich zu ziehen.
Zur Einführung von Trusts in die schweizerische Rechtsordnung gab es immer wieder Vorstösse. Es sei Zeit, dass sich der Bundesrat den Bedürfnissen stelle, sagte Giovanni Merlini (FDP/TI) am Mittwoch im Namen der Kommission. Zuletzt haben die Rechtskommissionen beider Räte einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Fabio Regazzi (CVP/TI) zugestimmt. Damit könnte die Nationalratskommission nun eine Gesetzesvorlage ausarbeiten.
Interessantes Instrument für den Finanzplatz
Bei der vorliegenden Motion gehe es nur darum, den Bundesrat mit der Ausarbeitung der Vorlage zu beauftragen, sagte Hans Egloff (SVP/ZH). Es sei sinnvoll, die Aufgabe dem Bundesrat zu übertragen, nicht zuletzt wegen der Komplexität der Gesetzgebung. Eine Minderheit sowie der Bundesrat stellten sich gegen das Anliegen. Denn bereits vor einiger Zeit hatte der Nationalrat den Bundesrat mit einem Bericht beauftragt. Es gebe keine inhaltlichen Differenzen, sagte Finanzminister Ueli Maurer, Trusts könnten tatsächlich ein interessantes Instrument für den Finanzplatz sein. Der erwähnte Bericht werde Vor- und Nachteile des Trusts darstellen, die Arbeiten seien relativ weit.