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Mit Vorzeigepaaren zur Akzeptanz?

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Leihmutterschaft und Eizellspende sind in der Schweiz verboten. Trotzdem wird in unserem Land zunehmend für die Umgehung geltenden Rechts geworben und deren Nutzung als erstrebenswert dargestellt sowie verharmlost. «Dieses Familienglück kostete sie 180 000 Franken», titelte der Sonntags-Blick im Bericht vom 04.11.2018 über ein homosexuelles Paar mit zwei männlichen Babys. In der Kundenzeitschrift eines Grossverteilers machten sympathische Bilder und eine vorbildlich anmutende Beschreibung zweier in Partnerschaft lebender «Väter» und der Leihmutter in Kalifornien Stimmung für das Recht auf eine «richtige» Familie für gleichgeschlechtliche Paare. In einem weiteren Beitrag (ebenfalls im «Migros Magazin» vom 13.11.2017) erläuterte die Philosophin, Ethikerin und Moderatorin von «Sternstunde

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Leihmutterschaft und Eizellspende sind in der Schweiz verboten. Trotzdem wird in unserem Land zunehmend für die Umgehung geltenden Rechts geworben und deren Nutzung als erstrebenswert dargestellt sowie verharmlost.

«Dieses Familienglück kostete sie 180 000 Franken», titelte der Sonntags-Blick im Bericht vom 04.11.2018 über ein homosexuelles Paar mit zwei männlichen Babys. In der Kundenzeitschrift eines Grossverteilers machten sympathische Bilder und eine vorbildlich anmutende Beschreibung zweier in Partnerschaft lebender «Väter» und der Leihmutter in Kalifornien Stimmung für das Recht auf eine «richtige» Familie für gleichgeschlechtliche Paare. In einem weiteren Beitrag (ebenfalls im «Migros Magazin» vom 13.11.2017) erläuterte die Philosophin, Ethikerin und Moderatorin von «Sternstunde Philosophie», Barbara Bleisch, eingehend, weshalb sie in einem engen «ethischen» Rahmen für die Legalisierung der Leihmutterschaft eintritt. Einen vorläufigen Höhepunkt setzte Mitte Mai dieses Jahres eine «Arena», die sich als «wichtigste Debatten-Sendung des Schweizer Fernsehens» versteht.

Der Präsident des Regierungsrats des Kantons St. Gallen, Fredy Fässler, organisierte bereits im Frühjahr einen Anlass mit einem der erwähnten Väter. Im persönlichen Gespräch bedauerte eine Anwältin die Entwicklung. Dies hält sie jedoch nicht davon ab, ohne Gewissenskonflikte mit spezifischen Beratungen für solche «Fälle» ihr Geld zu verdienen. Nur ein katholischer Pfarrer gab zu bedenken, dass trotz allem explizit Probleme geschaffen würden. An einem Podium in Zürich waren nur Befürworter einer Legalisierung der Leihmutterschaft eingeladen, etwa ein in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft lebender CVP-Politiker (der erfolglose Stadtratskandidat Markus Hungerbühler), die Präsidentin der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (die medizinethisch dezidiert liberale Rechtsprofessorin Andrea Büchler) sowie ein reformierter Theologe. An einem Podium an der Hochschule Luzern im Juni standen nach längerer Vorbereitung 190 Studierende (Sozialpädagogie, Sozialarbeit, Soziokulturelle Animatorinnen) für die Rechte von LGBTI-Menschen ein. Dabei kam klar zum Ausdruck, dass deren Rechte analog derjenigen von Ehepaaren nicht mehr hinterfragt werden dürfen.

Solche Veranstaltungen suggerieren, dass Leihmutterschaft «richtig» gehandhabt werden kann und ethisch vertretbar ist. Gleichzeitig dürfe jegliche sexuelle Orientierung für Elternschaft kein Hindernis sein. Immerhin wird nicht bestritten, dass eine Leihmutter während neun Monaten die erste Bezugsperson des Kindes ist. Dass die Frau sich selbst «verkauft» und das Kind vermarktet wird, könne bei entsprechender Handhabung vermieden werden. Das Menschenrecht der Kinder, möglichst bei den leiblichen Eltern aufzuwachsen, wird jedoch verneint. Vorbilder und Studien sind wünschenswert und nötig, um aufzuzeigen, dass leibliche Eltern mit Hingabe und Liebe die besten Voraussetzungen bieten, damit Kinder sich bestmöglich entwickeln können.

Autorangaben

Lisa Leisi ist Familienfrau und wohnt in Dietfurt. Sie ist Präsidentin der EDU Kt. SG. (Die Erstveröffentlichung dieses Artikels erfolgte in leicht veränderter Form im EDU-Standpunkt Dez. 2018.)

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