Transparenz bei öffentlichen Beschaffungen ist sinnvoll, doch totale Transparenz ist kontraproduktiv, wie dieser Beitrag zeigt.
Öffentliche Aufträge machen einen ansehnlichen Teil der Wirtschaftsleistung
in Deutschland aus – sie stehen für rund 14 Prozent unseres
Bruttoinlandprodukts.[ 1 ]
Mehr als 250?000 öffentliche Stellen kaufen hierzulande
Güter und Leistungen für den Staat ein.
Das bedeutet aber nicht, dass dabei stets wirtschaftlich und untadelig
gehandelt wird. Eine gesteigerte Effizienz bei der Auftragsvergabe könnte
Ausgaben in Milliardenhöhe einsparen – zu Gunsten des Steuerzahlers. Die
Anfälligkeit der Verwaltung für Korruption erfordert es zudem, die Vergabe und
das Management öffentlicher Aufträge durch Behörden und Öffentlichkeit prüfen
zu können. Der Flughafen Berlin-Brandenburg, das Bahnprojekt Stuttgart 21 oder
die Hamburger Elbphilharmonie zeugen trefflich davon, zu welchen
Unregelmäßigkeiten im Vergabeprozess, zu welchen Zeitverzögerungen und
Kostensteigerungen es bei öffentlichen Vergabe- und Planungsprozessen kommen
kann.
Im Mittelpunkt des Vergaberechts in Deutschland und der Europäischen Union
steht seit den Siebzigerjahren das Streben nach Transparenz. Die EU und
nationale Gerichte interpretieren die Transparenzauflagen als Mittel zum Schutz
der Verfahrensrechte von Firmen, die an öffentlichen Ausschreibungen
teilnehmen.