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Martin Hellwig

Martin Hellwig

Martin Hellwig, Jahrgang 1949, studierte Volkswirtschaftslehre und Geschichte an den Universitäten Marburg und Heidelberg (Diplom 1970) und dem Massachusetts Institute of Technology (Promotion 1973). Seine Forschungsinteressen gelten der Informationsökonomik, der Theorie der Finanzmärkte, Finanzinstitutionen und Corporate Governance sowie den Grundlagen der Geldtheorie und der Finanzwissenschaft (öffentliche Güter, Gebühren und Steuern).

Articles by Martin Hellwig

Deutschland und die Finanzkrise(n)

September 15, 2017

Seit der Finanzkrise leben wir im Krisenmodus, aber in Deutschland scheint diese Tatsache noch nicht in den Köpfen angekommen zu sein, wie dieser Beitrag zeigt.
Vor zehn Jahren schwappte die Krise der US-amerikanischen
Hypothekenverbriefungen nach Europa über.[ 1 ]
Seither leben wir im Krisenmodus. Der
von den US-Immobilienmärkten ausgehenden internationalen Finanzkrise (2007 bis
2009) folgten die irische Immobilien- und Bankenkrise (2008 bis 2010), die
spanische Immobilien- und Bankenkrise (2010 bis 2012), die südeuropäischen
Staatsschuldenkrisen (ab 2010), die Krise der Seeschifffahrt (ab 2008) und der
auf Schiffsfinanzierungen spezialisierten Banken (ab 2013), die Turbulenzen des
europäischen Finanzsystems im zweiten Halbjahr 2011 und die Krisen der
Unternehmenskredite

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Si tacuissent…

December 8, 2015

Clemens Fuest und Hans-Werner Sinn haben in ihrem Beitrag Die Risiken der Notkredite Martin Hellwigs Argumentation widersprochen, dass die ELA-Kredite keine versteckte Staatsfinanzierung seien. Hier folgt nun eine Duplik Hellwigs.
Clemens Fuest, Hans-Werner Sinn, die griechischen Notkredite und das Recht
Die Replik von Clemens Fuest und Hans-Werner Sinn auf meinen Artikel "Notstand oder Erpressung?" im Handelsblatt vom 3. Juli ist kraftvoll, eloquent und fehlerhaft. Sie äußern sich entrüstet über meinen Vorwurf, sie hätten den Vertrag nicht richtig gelesen, und bestätigen diesen Vorwurf durch das, was sie schreiben. Der von ihnen angeführte "Beschluss der Europäischen Zentralbank über die Verteilung der monetären Einkünfte der nationalen Zentralbanken …" (EZB/2010/23) hat mit den Notkrediten nichts zu tun, sondern betrifft Target-Salden und Bargeldausgabe. Für ELA-Kredite maßgeblich ist Art. 14 Abs.4 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der EZB, die als Protokoll Nr. 4 Teil des Vertrags ist. Danach sind die Notkredite von der Vergemeinschaftung der Gewinne ausgenommen. Es gilt das, was ich am 3. Juli geschrieben hatte: Die Notkredite als solche begründen keine Verbindlichkeit der griechischen Zentralbank gegenüber der EZB; eine solche entsteht nur durch Barabhebungen und durch Überweisungen ins Ausland.

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