Weil sich eine JVA-Beamtin weigerte, dienstliche Anordnungen in Bezug auf die Corona-Pandemie umzusetzen, wurde sie aus dem Dienst entfernt.
Die JVA-Beamtin verweigerte beharrlich die Corona-Testpflicht und begründete ihre Ablehnung in einer E-Mail an den Leiter der Justizvollzugsanstalt (JVA) sowie im persönlichen Gespräch mit ihrem unmittelbaren Vorgesetzten. Dabei nannte sie die Corona-Maßnahmen „Propagandazirkus, gezielte Angst- und Panikmache sowie gezielte Täuschung des Staates“.
Auch Kollegen gegenüber äußerte sie ihre kritische Meinung. Gefangenen riet sie von einer Impfung ab, da sich der Impfstoff noch in einer experimentellen Phase befinde und somit ein Versuch am Menschen sei.
Die Richter werteten das Verhalten der Beamtin als schweres Dienstvergehen, mit dem das Vertrauen
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