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Bitte handeln, aber richtig

Summary:
Zur langfristigen Sicherung unserer Renten ist eine Reform nötig. An den bewährten drei Säulen der Altersvorsorge darf aber nicht herumgebastelt werden. Gestern endete die Vernehmlassungsfrist zur Berset-Reform Altersvorsorge 2020. Es herrscht weitgehend Einigkeit über den Handlungsbedarf zur Sicherung unserer Renten. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird die AHV bald rote Zahlen schreiben. Niemand will eine Altersvorsorge auf tönernen Füssen. Vorsicht vor grossen Paketen Fehlt Geld in der Kasse, muss man länger arbeiten, mehr einzahlen oder die Ausgaben beziehungsweise die Renten kürzen. Das Geld wird mit Sicherheit fehlen und AHV-Renten kürzen will keiner. Der erläuternde Bericht des Bundesrats umfasst über 200 Seiten. In der Regel verbergen sich hinter so vielen Seiten mit Nieten und Ösen gespickte Megapakete. Dies ist ein Grund genau hinzuschauen. Festhalten an drei Säulen Die Bankiervereinigung hat dies getan. In ihrer Stellungnahme unterstützt sie das Ziel der umfassenden Rentenreform. Damit das bewährte Dreisäulenprinzip auch in Zukunft Bestand haben kann, muss jede einzelne Säule finanziell gesund sein. Dies bedingt die rasche Senkung des Umwandlungssatzes, eine Flexibilisierung des Rentenalters und eine Stabilisierungsregel für die AHV. Ohne diese Elemente ist unser Rentensystem nicht nachhaltig.

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Zur langfristigen Sicherung unserer Renten ist eine Reform nötig. An den bewährten drei Säulen der Altersvorsorge darf aber nicht herumgebastelt werden. Gestern endete die Vernehmlassungsfrist zur Berset-Reform Altersvorsorge 2020. Es herrscht weitgehend Einigkeit über den Handlungsbedarf zur Sicherung unserer Renten. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird die AHV bald rote Zahlen schreiben. Niemand will eine Altersvorsorge auf tönernen Füssen. Vorsicht vor grossen Paketen Fehlt Geld in der Kasse, muss man länger arbeiten, mehr einzahlen oder die Ausgaben beziehungsweise die Renten kürzen. Das Geld wird mit Sicherheit fehlen und AHV-Renten kürzen will keiner. Der erläuternde Bericht des Bundesrats umfasst über 200 Seiten. In der Regel verbergen sich hinter so vielen Seiten mit Nieten und Ösen gespickte Megapakete. Dies ist ein Grund genau hinzuschauen. Festhalten an drei Säulen Die Bankiervereinigung hat dies getan. In ihrer Stellungnahme unterstützt sie das Ziel der umfassenden Rentenreform. Damit das bewährte Dreisäulenprinzip auch in Zukunft Bestand haben kann, muss jede einzelne Säule finanziell gesund sein. Dies bedingt die rasche Senkung des Umwandlungssatzes, eine Flexibilisierung des Rentenalters und eine Stabilisierungsregel für die AHV. Ohne diese Elemente ist unser Rentensystem nicht nachhaltig. Alternative Anlagen als Sündenbock Gründlich verrannt hat sich der Bundesrat bei den Anlagevorschriften für die zweite Säule. Aus Kosten- und Transparenzgründen seien den Anlagestiftungen Investitionen in Hedge Funds und Private Equity zu verbieten. Erst Ende 2013 wurden zum allerersten Mal die neuen Vorschriften der unabhängigen Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) zur Erhöhung der Transparenz von alternativen Anlagen von den Vorsorgeeinrichtungen angewendet. Aber bereits im November 2013 wurden die neuen, viel restriktiveren Reformpläne publiziert, ohne jegliche Beurteilung der Auswirkungen der letzten Reform. Für mich ein Misstrauensvotum der OAK BV gegenüber. Stiftungsräte müssen Anlageentscheide treffen Ökonomisch nicht einsichtig ist zudem das Verbeissen des Bundesrats in die Kosten der alternativen Anlagen. Relevant für die Sicherung der Renten ist in erster Linie die erzielte Nettorendite, nicht die Kosten einzelner Anlagen. Zudem sind die Pensionskassen als qualifizierte Anleger gerade in der aktuellen Periode historisch tiefer Zinsen froh um alternative Anlagemöglichkeiten. Grossbritannien geht in die entgegengesetzte Richtung und verpflichtet Pensionierte ab 2015 nicht mehr zum Bezug einer Rente, was für die Asset Management Industrie neue Möglichkeiten eröffnet. Was für die Rentner in Grossbritannien recht ist, sollte den Stiftungsräten hiesiger Vorsorgeeinrichtungen billig sein. Nämlich entsprechend der Verordnung der beruflichen Vorsorge und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Vorsorgenehmer und der Situation der Vorsorgeeinrichtung das optimale Portfolio zu halten. Übereifrige Restriktionen zu den Anlagemöglichkeiten bevormunden nicht nur die Entscheidungsträger unserer Pensionskassen, sondern sie sind vor allem nicht im Interesse der zukünftigen Rentner.
Martin Hess
Martin Hess ist seit 2010 Chefökonom und Direktionsmitglied der Schweizerischen Bankiervereinigung und Mitglied der Chief Economist Group des Europäischen Bankenverbands.

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