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Was Sie schon immer über den AIA wissen wollten, aber bisher nicht zu fragen wagten

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Der automatische Informationsaustausch (AIA): Das sind 311 Seiten Juristen-Englisch und ein Schweizer Umsetzungsgesetz von 15 Seiten. Interessant ist das vor allem für Lobbyisten und Juristen. Aber worum geht es eigentlich aus Sicht der Kunden?Letzte Woche, am 14. Januar 2015, hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum AIA-Gesetz eröffnet. Das erklärte Ziel ist es, im Jahr 2018 zum ersten Mal Informationen auszutauschen. Wenn man das als Bankkunde hört, stellt man sich sicher einige Fragen – oder vielleicht auch nur eine, nämlich: „Wer tauscht welche Informationen über wen mit wem aus – und warum?“Falls Sie sich auch diese Frage stellen und eher zum Typ „audio-visueller Lerner“ gehören, dann empfehle ich Ihnen wärmstens unseren 3-minütigen Erklärfilm. Wenn Sie einen Text bevorzugen, dann bleiben Sie bitte hier.Beginnen wir mit der Frage nach dem „Warum“ des AIA: Aus Sicht der internationalen Staatengemeinschaft (G20, OECD, u.a.) ist der Austausch von Bankkundendaten das richtige Mittel, um Steuerhinterziehung und -betrug in Zukunft zu unterbinden. Darüber kann man getrost geteilter Meinung sein. Das ändert aber nichts daran, dass der AIA der neue internationale Standard ist.Das Stichwort „international“ beinhaltet schon die Antwort auf die Frage „Über wen werden Daten ausgetauscht?“ Denn der von der OECD erarbeitete AIA-Standard gilt nur für ausländische Steuerpflichtige.

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Was Sie schon immer über den AIA wissen wollten, aber bisher nicht zu fragen wagten
Der automatische Informationsaustausch (AIA): Das sind 311 Seiten Juristen-Englisch und ein Schweizer Umsetzungsgesetz von 15 Seiten. Interessant ist das vor allem für Lobbyisten und Juristen. Aber worum geht es eigentlich aus Sicht der Kunden?

Letzte Woche, am 14. Januar 2015, hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum AIA-Gesetz eröffnet. Das erklärte Ziel ist es, im Jahr 2018 zum ersten Mal Informationen auszutauschen. Wenn man das als Bankkunde hört, stellt man sich sicher einige Fragen – oder vielleicht auch nur eine, nämlich: „Wer tauscht welche Informationen über wen mit wem aus – und warum?“

Falls Sie sich auch diese Frage stellen und eher zum Typ „audio-visueller Lerner“ gehören, dann empfehle ich Ihnen wärmstens unseren 3-minütigen Erklärfilm. Wenn Sie einen Text bevorzugen, dann bleiben Sie bitte hier.

Beginnen wir mit der Frage nach dem „Warum“ des AIA: Aus Sicht der internationalen Staatengemeinschaft (G20, OECD, u.a.) ist der Austausch von Bankkundendaten das richtige Mittel, um Steuerhinterziehung und -betrug in Zukunft zu unterbinden. Darüber kann man getrost geteilter Meinung sein. Das ändert aber nichts daran, dass der AIA der neue internationale Standard ist.

Das Stichwort „international“ beinhaltet schon die Antwort auf die Frage „Über wen werden Daten ausgetauscht?“ Denn der von der OECD erarbeitete AIA-Standard gilt nur für ausländische Steuerpflichtige. Wie ein Land diese Frage intern regelt, kann es selbst entscheiden. Es gibt auch in der Schweiz Stimmen, die einen AIA im Inland fordern – und andere, die vehement dagegen sind. Wichtig ist aber: Um Sanktionen durch die G20 oder OECD zu vermeiden, braucht es den AIA mit dem Ausland und darum das AIA-Gesetz. Aus Sicht der Banken hat dies absolute Priorität und sollte nicht mit inländischen Fragestellungen kompliziert werden.

Die Frage nach dem „wer mit wem?“ ist einfach zu beantworten (obwohl die Umsetzung aufwändig und teuer ist). Die Banken müssen die Daten erheben und an die Steuerbehörden im eigenen Land weiterleiten. Die Steuerbehörden der verschiedenen Länder tauschen dann die Daten untereinander aus.

Und damit sind wir endlich bei der interessantesten Frage angelangt: „Welche Daten werden ausgetauscht?“ Die Banken müssen den Steuerbehörden die folgenden Angaben liefern:

  • Die persönlichen Angaben des Kunden: Name, Adresse, Domizil, Steuernummer, Geburtsdatum und Geburtsort;
  • Die Kontonummer;
  • Den Namen und die Identifikationsnummer der Bank;
  • Den Kontostand am Ende eines Jahres;
  • Und die Bruttokapitalerträge

Das ist einiges, aber es hätte schlimmer kommen können. So werden z.B. keine einzelnen Zahlungen gemeldet. Darum bleibt es weiterhin privat, wie der Kunde oder die Kundin das Geld anlegt und wofür er oder sie es ausgibt. Zudem wurden wichtige Schweizer Forderungen bei der Finalisierung des AIA-Standards berücksichtigt. Zum einen ein starken Datenschutz und zum anderen das „Spezialitätsprinzip“, welches vorschreibt, dass die ausgetauschten Informationen nur für Steuerzwecke verwendet werden dürfen. Wenn sich ein Partnerland nicht an diese Regeln hält, können die anderen Länder die Datenlieferung unterbrechen.

Wollen Sie es noch genauer wissen? Mehr Informationen zum AIA finden Sie auf der Webseite www.swissbanking.org/aia.htm.

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