Ein Kommentar in der Basler Zeitung verdammt die SBVg in Bausch und Bogen. Ein entscheidendes Detail hat der Kommentator dabei übersehen. Sindy Schmiegel Werner liefert es nach.Da ist wohl jemand mit dem falschen Fuss aufgestanden und dann auch noch über den Bettvorleger gestolpert – anders kann ich mir den Rundumschlag gegen die Bankiervereinigung in der Basler Zeitung vom 11.6.2015 nicht erklären. Der Kommentator wirft dem „bänglich-feigen Clübchen“ SBVg vor, mikroökonomische Eigeninteressen über staatspolitische Interessen zu stellen, weil die SBVg es versäumt habe, eine Falschaussage von Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf zu korrigieren. Erst auf Nachfrage von Journalisten hin habe man „zurückhaltend“ eingestanden, dass die Finanzministerin falsch informiert habe. Damit informiert nun die BaZ falscher als falsch und führt ihre Leserschaft in die Irre. Die Pressekonferenz am 5. Juni 2015, in der Eveline Widmer-Schlumpf die tatsächlich falsche Aussage machte, die Bankiervereinigung unterstütze die aktuelle Weissgeldvorlage des Bundesrats, war gegen 15 Uhr zu Ende.
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Da ist wohl jemand mit dem falschen Fuss aufgestanden und dann auch noch über den Bettvorleger gestolpert – anders kann ich mir den Rundumschlag gegen die Bankiervereinigung in der Basler Zeitung vom 11.6.2015 nicht erklären. Der Kommentator wirft dem „bänglich-feigen Clübchen“ SBVg vor, mikroökonomische Eigeninteressen über staatspolitische Interessen zu stellen, weil die SBVg es versäumt habe, eine Falschaussage von Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf zu korrigieren. Erst auf Nachfrage von Journalisten hin habe man „zurückhaltend“ eingestanden, dass die Finanzministerin falsch informiert habe.
Damit informiert nun die BaZ falscher als falsch und führt ihre Leserschaft in die Irre. Die Pressekonferenz am 5. Juni 2015, in der Eveline Widmer-Schlumpf die tatsächlich falsche Aussage machte, die Bankiervereinigung unterstütze die aktuelle Weissgeldvorlage des Bundesrats, war gegen 15 Uhr zu Ende. Wir haben eine Stunde gebraucht, um vom verwunderten Augenreiben loszukommen, aber um 16:07 Uhr tweeteten wir:
Wir hätten den Kommentator, der leider keinen Twitter-Account hat und damit dort nicht recherchieren kann, aus diesem Grund eigentlich persönlich über den Lapsus der Finanzministerin informieren sollen. Aber vielleicht schicken wir nächstes Mal einfach eine Brieftaube vorbei. Wir sparen uns auch den Leserbrief an seine Arbeitgeberin, die bei Twitter präsent ist, und machten wiederum über diesen Kanal auf die kleinen Fehlerchen im missgelaunten Kommentar aufmerksam:
Twitter ist keine Randgruppenerscheinung, sondern ausgezeichnet dafür geeignet - ich zitiere aus dem Kommentar – „der Schweiz die Falschbezichtigung der Finanzministerin aus eigenem Antrieb kundzutun“. Wenn die angebliche Fehlleistung der SBVg „mehr über diese Vereinigung aussagt, als ihr lieb sein kann“, was muss es erst über einen Kommentator aussagen, der der SBVg Egoismus und Duckmäusertum, Förderung der Rechtsunsicherheit und politische Beliebigkeit vorwirft, der aber offenbar nur Zeitung liest, um sich über das Weltgeschehen zu informieren?
Und dann nicht mal auf das erste Print-Dementi in der NZZ referenziert, das schon am Tag nach der fraglichen Pressekonferenz erschienen ist, sondern erst auf einen Artikel, der am 9.6. in der Aargauer Zeitung stand. Aber das ist nur ein Detail.
Der Artikel ist selbstverständlich nur in der Printausgabe der BaZ und nicht online verfügbar. Sindy Schmiegel stellt Ihnen den Artikel jedoch gerne auf Wunsch zu. Per E-Mail, nicht per Brieftaube.