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Hafterleichterung für Täter im Amstettener Missbrauchsfall

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Dem im Inzestfall von Amstetten verurteilten Josef Fritzl wurde in erster Instanz eine Hafterleichterung gewährt. Das beschloss am Mittwoch ein Gericht in Österreich.

Ein Gericht in Österreich hat dem im Inzestfall von Amstetten verurteilten Josef Fritzl in erster Instanz eine Hafterleichterung gewährt. Der 87-Jährige könne unter Auflagen aus dem Maßnahmenvollzug in den sogenannten Normalvollzug entlassen werden, zitierte die österreichische Nachrichtenagentur APA am Mittwoch den Sprecher des Landesgerichts Krems, Ferdinand Schuster. Die Staatsanwaltschaft legte allerdings Einspruch mit aufschiebender Wirkung ein, die Sache wurde an das Oberlandesgericht Wien weiterverwiesen.

Die Entscheidung des Landesgerichts Krems sieht vor, dass Fritzl unter Auflagen wie psychiatrische Kontrollen in den Normalvollzug entlassen werden kann. Für die Anordnung gelte eine zehnjährige Probezeit. Laut Gerichtssprecher Schuster beruht die Entscheidung auf einem psychiatrischen Ergänzungsgutachten, das Ende März bei Gericht eingereicht worden sei.

Tochter 24 Jahre gefangen gehalten

Fritzl hatte seine Tochter Elisabeth 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten, regelmäßig missbraucht und sieben Kinder mit ihr gezeugt, von denen eines kurz nach der Geburt starb. Drei der überlebenden Kinder wurden von ihm und seiner Frau in ihrem Haus aufgezogen, die anderen mussten mit ihrer Mutter im Keller leben, ohne je das Tageslicht zu sehen.

Erst die Einlieferung der schwer erkrankten ältesten Tochter im April 2008 brachte die Tat ans Licht. Fritzl wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt. Er wurde laut APA in der Justizanstalt Krems-Stein untergebracht, die „für geistig abnorme Rechtsbrecher“ vorgesehen ist. Da die Gerichtsentscheidung für seine Verlegung in den Normalvollzug nicht rechtskräftig ist, bleibt Fritzl vorläufig im Maßnahmenvollzug, bei dem eine Reihe von Persönlichkeitsrechten eingeschränkt werden.

Auch im Normalvollzug müsste Fritzl weiter seine lebenslange Haftstrafe verbüßen. Allerdings können zu lebenslanger Haft Verurteilte im Normalvollzug nach mindestens 15 Jahren in Haft ihre bedingte Entlassung beantragen. Im Fall von Josef Fritzl wäre dies laut APA 2023 der Fall.

Bereits Ende September 2021 war laut APA von dem Kremser Gericht Fritzls Entlassung in den Normalvollzug angeordnet worden, weil von ihm laut einem Gutachten inzwischen keine Gefahr mehr ausging. Aber auch damals erhob die Staatsanwaltschaft Einspruch. Daraufhin wurde das nun vorliegende Ergänzungsgutachten erstellt. (afp/mf)



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