Donald Tusk, Justin Trudeau und Jean-Claude Juncker beim Abschluss des Freihandeslabkommens in Brüssel 2016. (Foto: Keystone) Wenn von Protektionismus die Rede ist, ist selten von der EU die Rede. Im Gegenteil: Sie gilt vielen als Hort des Freihandels. Das stimmt aber nicht ganz. Die europäische Integration beruht seit den Römer Verträgen (1957) auf einem 2-Kreis-Modell: Die Mitglieder sollen sich wie in einem Club gegenseitig Privilegien zugestehen, die den Nichtmitgliedern nicht offenstehen. Das ist mit einer wirklich freihändlerischen Position nur teilweise vereinbar. Die Efta (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) ist diesbezüglich viel liberaler ausgerichtet. Die Schweiz bekommt den protektionistischen Zug der EU immer wieder zu spüren. Im Dienstleistungsbereich hat er sogar
Topics:
Tobias Straumann considers the following as important: Allgemein
This could be interesting, too:
Urs Birchler writes Staatsgarantie zum Schleuderpreis
Urs Birchler writes Banken — stille Revolution und unüberlegte Politik
Urs Birchler writes Hydranten statt Brandmauern?
Urs Birchler writes Die Eigenmittel-Leugner
Wenn von Protektionismus die Rede ist, ist selten von der EU die Rede. Im Gegenteil: Sie gilt vielen als Hort des Freihandels. Das stimmt aber nicht ganz. Die europäische Integration beruht seit den Römer Verträgen (1957) auf einem 2-Kreis-Modell: Die Mitglieder sollen sich wie in einem Club gegenseitig Privilegien zugestehen, die den Nichtmitgliedern nicht offenstehen. Das ist mit einer wirklich freihändlerischen Position nur teilweise vereinbar. Die Efta (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) ist diesbezüglich viel liberaler ausgerichtet.
Die Schweiz bekommt den protektionistischen Zug der EU immer wieder zu spüren. Im Dienstleistungsbereich hat er sogar an Stärke gewonnen. Ein gutes Beispiel dafür ist die leidige Geschichte des Marktzugangs für unabhängige schweizerische Vermögensverwalter. Sie haben keinerlei Aussicht, auf völlig legale Weise grenzüberschreitend tätig zu werden, ohne eine Filiale im EU-Raum gründen zu müssen. Nur wenn der EU-Kunde mit einem Auftrag an den Schweizer Anbieter herantritt, ist dieser zur Bedienung berechtigt. Ein solches Szenario ist aber eher selten, da der Vermögensverwalter sich ja bis dato passiv verhalten muss und keinen Marktzugang hat.
...