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Articles by Winzeler Christoph

Finanzdienstleistungsgesetz oder Übungsabbruch? Mehr Gelassenheit bitte!

April 2, 2015

Seit die Nationalbank den Euro nicht mehr stützt und die ‚Frankenstärke‘ ausgebrochen ist, übt sich ein Teil der wirtschaftspolitischen Meinungsführerschaft in Panik. Alles, was einen Preis hat, soll gestoppt werden, zumal die geplanten Gesetze im Wirtschaftsbereich. Dass bei Kosten-Nutzen-Abwägungen stets auch der Nutzen einzubeziehen wäre, ist in Vergessenheit geraten.Nun gibt es in der Tat Gesetze, die schlecht geraten sind oder deren Inhalt unnötig ist. Dazu gehört der Neuanlauf einer Aktienrechtsreform: eine Krötensuppe, die man wegen zwei, drei mitschwimmender Forellen noch lange nicht auslöffeln muss. So ist etwa der Vorschlag einer ‚Bonusdividende‘ für die Teilnahme an der Generalversammlung etwas vom Unpraktikabelsten, was man sich denken kann, und schlechterdings nicht kapitalmarktfähig.Auf der anderen Seite gibt es Modernisierungen, die Sinn machen, auch wenn sie einen gewissen Aufwand für die Betroffenen mit sich bringen. Ein gutes Beispiel dafür ist das Bucheffektengesetz von 2008. Alte Gesetzgebungen sind wie Uhrwerke und bedürfen von Zeit zu Zeit der Revision. Mit dem Bucheffektengesetz wurde das Schweizer Wertpapierrecht der 1930-er Jahre weitsichtig à jour gebracht und ist den Regelungen der Nachbarländer immer noch um eine Generation voraus. Man benötigt jetzt keine 100-seitigen Rechtsgutachten mehr für die Zentralverwahrung von Wertschriften.

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Regulierung als Medizin für die Wirtschaft? Politik auf dem Holzweg

August 15, 2014

Lassen sich Finanzprodukte besser und sicherer machen, indem man ein immer engeres Korsett von Regulierungen um sie schnürt? Die Geschichte lehrt das Gegenteil: Unattraktiv gewordene Geschäfte wandern ins Ausland ab. Gefordert sind Verhältnismässigkeit, Sachkunde und langfristiges Denken, gerade auch im Finanzdienstleistungsrecht.

Manche Politikerinnen und Politiker trauen dem Staat, insbesondere dem Gesetzgeber, erstaunliche Heilungskräfte zu, wo es um die Lehren aus der Vergangenheit geht. Fabian Molina denkt in seinem NZZ-Gastkommentar vom 12. August 2014 offenbar, die Wirtschaftskrise ab 2008/09 und die Stützung der UBS hätten sich mit strengeren Transparenzanforderungen für Finanzprodukte vermeiden lassen. Deshalb verspricht er sich vom Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) das Heil der Anlegerinnen und Anleger. Molina will das FIDLEG verschärfen und durch eine Zertifizierungspflicht für (alle?) Finanzprodukte aufmöbeln, in der Meinung, dann würde sich eine Krise der gehabten Art nicht wiederholen.

Ein kontraproduktiver VorschlagÖkonomen bezweifeln, dass Krisen sich so wiederholen, dass mit den Lehren aus der ersten die zweite vermieden werden kann. Schon viel ist gewonnen, wenn man die zweite besser als die erste durchsteht, und dafür kann Gesetzgebung ein Beitrag sein – ein Beitrag, nicht schon die Lösung.

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Weniger könnte mehr sein – für einen massvollen Einsatz des Strafrichters im Wirtschaftsrecht

June 17, 2014

Weniger könnte mehr sein – für einen massvollen Einsatz des Strafrichters im Wirtschaftsrecht
Die Freude am Bestrafen hat in der Schweizer Politik nicht nur eine alte Tradition, sondern geradezu Hochkonjunktur. Bei der laufenden Finanzmarktgesetzgebung gilt es umso mehr, Augenmass zu wahren und den Strafrichter nicht als ‚Aufsichtsturbo‘ für alles und jedes zu missbrauchen.Vom Strafrichter als vermeintlichem Problemlöser …
Fällt einer Politikerin oder einem Politiker für ein Problem keine Lösung ein, ist schnell das Verbot zur Hand. Vom Absinth und den Jesuiten bis zu den Spielkasinos und Minaretten wurde in der Schweizer Geschichte schon allerhand verboten, teilweise mit begrenztem Erfolg und jüngst auch im Wirtschaftsrecht. Solche Verbote haben oft durchaus ein Problem als Ursprung, können es aber meist nicht lösen. Wer statt Rechtsnormen Slogans der Empörung in die Verfassung schreibt, darf sich nicht wundern, wenn diese ihr Ziel nicht erreichen. Also setzt man noch eins drauf mit Strafdrohungen und schreibt sie statt ins Strafgesetzbuch, wo sie eigentlich hingehörten, in die Verfassung.

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