Das Pariser Abkommen zum Klimaschutz vom 12. Dezember 2015 stellt einen wichtigen Meilenstein in der mehr als zwanzigjährigen Klimadiplomatie dar. Die harten Probleme einer jeglichen Dekarbonisierungsagenda – nämlich die Verteilungskonflikte – wurden letztlich allerdings ausgeblendet, wie dieser Beitrag zeigt.
Verhandlungserfolg
Am 12. Dezember 2015 verabschiedeten Vertreter aller 195 Nationen im Rahmen der 21. UN-Klimakonferenz (COP21) einstimmig das "Paris Agreement". Dem globalen Vertrag gemäß soll der Anstieg der globalen Mitteltemperatur auf "weit unter 2°C" – möglichst 1,5°C – im Vergleich zum vor-industriellen Niveau begrenzt werden, um die vom Klimawandel ausgehenden Risiken und Folgen einzudämmen. Im Rahmen ihrer "common but differentiated responsibilities" müssen die Staaten ihre selbstdefinierten nationalen Klimaschutzbeiträge (Intended Nationally Determined Contributions / INDCs) alle fünf Jahre überprüfen und anpassen, wobei weniger ambitionierte Ziele nicht akzeptiert werden sollen. Während der Vertrag bezüglich der Kommunikation und Aktualisierung der nationalen Ziele rechtlich bindend ist, ist deren Umsetzung dies nicht, sondern basiert auf dem Prinzip "naming and shaming".