Die Bundesregierung diskutiert angesichts anhaltend hoher
Energiepreise über ein weiteres Entlastungspaket für Privathaushalte und dabei
steht – wieder einmal – eine Erhöhung der Entfernungspauschale im Raum. Auf den
ersten Blick scheint das naheliegend, weil Wege von und zur Arbeit immerhin
etwa ein Fünftel des gesamten Personenverkehrs ausmachen. Doch bei genauerem
Hinsehen wird deutlich, dass es stattdessen einer grundlegenden Reform bedarf.
Eine Anhebung der Entfernungspauschale ließe sich grundsätzlich aus dem
objektiven Nettoprinzip ableiten, das sich aus dem steuerrechtlichen Prinzip
der finanziellen Leistungsfähigkeit ergibt. Das Nettoprinzip besagt, dass
Einkommen, das für die Erzielung von Einnahmen aufgewendet wird, nicht
besteuert werden darf. Dabei muss die