Eine neue „Grundrente“ soll zur Vermeidung von Altersarmut beitragen. Doch die Vorschläge zur Umsetzung werfen Fragen auf – etwa im Zusammenhang mit der Ermittlung des Grundrentenbetrags und der dafür erforderlichen Einkommensüberprüfung.
Bereits die 2005 eingeführte steuerfinanzierte, bedarfsabhängige „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ sollte nach dem Willen der damaligen rot-grünen Bundesregierung faktisch mit der GRV verschmolzen werden. Dies hätte die GRV aus Sicht der Versicherten immer mehr von einem beitragsfinanzierten, am früheren Lebenshaltungsniveau anknüpfenden System zu einem Umverteilungsinstrument verändert, zumal die GRV auch die Einkommensprüfung durchführen sollte. Doch Widerstände führten schließlich dazu, dass die vorgesehene