Das Bundesverwaltungsgericht hebt sämtliche materiellen Anordnungen einer Finma-Verfügung gegen die VP Bank (Schweiz) auf. Das Urteil attestiert der Aufsicht einen «unzulässigen Rückschaufehler». Am Anfang des Falles steht ein laut US-Behörden mit russischen Geheimdiensten verbandeltes Beschaffungsnetzwerk. Recherchen von finews zeigen, um wen es geht – und werfen heikle Fragen zur Enforcement-Praxis der Finma auf. Die Behörde ...
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Das Bundesverwaltungsgericht hebt sämtliche materiellen Anordnungen einer Finma-Verfügung gegen die VP Bank (Schweiz) auf. Das Urteil attestiert der Aufsicht einen «unzulässigen Rückschaufehler». Am Anfang des Falles steht ein laut US-Behörden mit russischen Geheimdiensten verbandeltes Beschaffungsnetzwerk. Recherchen von finews zeigen, um wen es geht – und werfen heikle Fragen zur Enforcement-Praxis der Finma auf. Die Behörde kündigt an, den Entscheid vor Bundesgericht anzufechten.
